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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Wann wird ein Architektenvertrag unterschrieben ?
Beitrag von Nachricht
Max Mustermann
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 23.08.2010
IP: Logged
icon Wann wird ein Architektenvertrag unterschrieben ?

Hallo zusammen,

ich bin gerade auf diese Homepage gestoßen und quasi absolut neu.

Meine Freundin und ich möchten zusammen bauen und haben uns auch schon mit dem heimischen Architekten zusammen gesetzt. Bisher haben wir uns zweimal getroffen und Wünsche wie Zimmergrößen und Anzahl etc. besprochen. Gezeichnet wurde bisher nichts. Das ganze wir zu 99 % ein All-Inclusive-Paket (Schlüsselfertig).

Einen Tag später haben wir den Architektenvertrag mit der Bitte um Unterschrift erhalten.

Jetzt meine Frage: Wann müssen wir den unterschreiben? Bis jetzt wissen wir gar nicht, was für ein Haus er plant und ob es uns zusagt. Wir möchten ja schließlich wissen, was wir kaufen.

Müsste er uns nicht zunächst ein groben Ideenentwurf oder ähnliches präsentieren (kostenlos) und anschließend sagen wir ja - und unterschreiben den Vertrag?

Lesen gern Ihre Meinungen hierzu.
Grüße MM

23.08.2010 at 15:20 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Wann wird ein Architektenvertrag unterschrieben ?

Hallo MM,

quote:
Müsste er uns nicht zunächst ein groben Ideenentwurf oder ähnliches präsentieren (kostenlos) und anschließend sagen wir ja - und unterschreiben den Vertrag?
Nein, muss er nicht.
In jedem Einzelfall bleibt es letztendlich die Entscheidung des Architekten, wie weit seine Aquise geht. Deshalb sollte auch gerade dieser Punkt im Vorfeld genau abgesprochen werden. Insbesondere die Gripsgymnastik im Vorfeld wird als geistiges Eigentum sehr oft von Bauwilligen "ausgenutzt".

Ich will es mal anders herum formulieren:
Stellen Sie sich vor, Sie gehen zum Arzt und möchten sich erst einmal kostenlos einige seiner Ideen zu Ihrer Krankheit anhören, um dann zu entscheiden, ob er einen kreativen, fähigen Gesamteindruck macht und Sie sich gegen Entgelt von ihm behandeln lassen möchten. Das würde keiner im Traum erwarten und jedem ist bewusst, das diese Dienstleistung von Anfang an Geld kostet (mit den 10,- € "Eintrittskosten" sogar schon im Vorfeld).
Gleiches gilt übrigens für Rechtsanwälte.

Nur weil Architekten- und Ingenieurleistungen mit Bauen zu tun haben, meinen viele Bauherren, Sie könnten sich kostenlose Entwürfe erstellen lassen und verwechseln das mit den "Vorschlägen" einiger Fertighausfirmen.

Gerade wenn man nur einmal im Leben baut, ist es natürlich problematisch, wenn man sich im Vorfeld vertraglich binden soll, obwohl man weder die Person näher kennt, noch weiß, was man überhaupt geliefert bekommt.
Deshalb ist es wichtig, sich vorher genau über die Person und seinen Stil zu informieren und dies geschieht am besten durch Referenzen und Ortsbesichtigungen bei ehemaligen Bauherren.

Zusätzlich könnte man evtl. empfehlen, am Anfang nicht alle Leistungsphasen der HOAI zu beauftragen, sondern erst einmal die Grundlagenermittlung und den Vorentwurf. Danach gehts dann entweder weiter oder man zieht einen Schlussstrich, wenn Chemie, Kosten, Baustil, Fachkompetenz, Zuverlässigkeit oder was auch immer nicht passen.

Viele Grüße
bento

[Edited by bento on 23.08.2010 at 20:05 Uhr]
23.08.2010 at 20:04 Uhr
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Max Mustermann
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 23.08.2010
IP: Logged
icon Re: Wann wird ein Architektenvertrag unterschrieben ?

Guten morgen "bento",

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort bzw. kleine Hilfestellung.

Da soll mal einer sagen, bauen macht Spaß.

Man(n) nimmt vermutlich nur einmal im Leben soviel Geld in die Hand und dann diese gewisse Unsicherheit.

Ich bin eher der Typ der realistisch wissen möchte was er kauft. Egal - dann müssen wir uns halt "vertragen" und hoffen, dass wir nicht versierten Bauherren nicht möglicherweise über'm Tisch gezogen werden (Think positiv).

Vielen Dank noch einmal und ein dickes Lob an die Ersteller diese Web-Page.

Grüße MM

24.08.2010 at 08:17 Uhr
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Knubbi
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 01.09.2010
IP: Logged
icon Re: Wann wird ein Architektenvertrag unterschrieben ?

Ich hoffe, ich darf mich hier einklinken:

Warum sollte man überhaupt alle Leistungsphasen pauschal vorab "buchen", wenn es ohnehin keinen Vorteil im Rahmen eines "Komplettangebots" für den Bauherrn gibt?

Ist es nicht in jedem Fall besser, nur dann die jeweils nächste Leistungsphase nur dann zu beauftragen, solange man mit der vorherigen zufrieden war?

Ich habe gerade einen (Standard)-Vertragsentwurf von meinem Architekten erhalten, der mich im Prinzip sogar "bestraft", wenn ich das Komplettpaket L1-L9 buchen würde, weil er vertraglich in jedem Falle, auch bei Kündigung, das volle Honorar einfordert.

?!

[Edited by Knubbi on 01.09.2010 at 16:14 Uhr]

01.09.2010 at 12:38 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Wann wird ein Architektenvertrag unterschrieben ?

quote:
Warum sollte man überhaupt alle Leistungsphasen pauschal vorab "buchen", wenn es ohnehin keinen Vorteil im Rahmen eines "Komplettangebots" für den Bauherrn gibt?
Nun ja, eine Einzelbeauftragung kann schon teurer werden (s.§ 9 HOAI 2009: )[url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#9[/url]

quote:
Ist es nicht in jedem Fall besser, nur dann die jeweils nächste Leistungsphase nur dann zu beauftragen, solange man mit der vorherigen zufrieden war?
So könnte man es machen, obwohl ich es für ziemlich übertrieben halte, da einige Leistungsphasen einfach inhaltlich zusammengehören! Außerdem ist mit den jeweiligen Nachbeauftragungen (wären dann ja 8x) ein sehr großer formeller Aufwand verbunden. Ob alle Architekten nach Abschluss der LP 8 dann die LP 9 auch noch übernehmen würden, möchte ich mal dahingestellt sein lassen.

Am Ende läuft man als Bauherr auch Gefahr den "Haftungszeitraum" des Planers zu zerstückeln, denn wenn bestimmte Leistungsphasen einzeln beauftragt werden, dann beginnt der 5-jährige Verjährungsbeginn für die einzelnen Leistungen jeweils nach Fertigstellung der Leistungsphasen und nicht - wie beim Gesamtauftrag üblich - nach Fertigstellung der letzten Leistungsphase. Im Falle einer Gesamtbeauftragung der LP 1-9 startet der Verjährungsbeginn des Planers sogar erst nach Auslaufen der Mängelanspruchsfristen (schreckliches Wort; ich sage immer noch Gewährleistungsfristen) der einzelnen Gewerke, also etwa 4 Jahre nach Fertigstellung, sodass sich de Haftungszeitraum des Planers auf max. 9 Jahre verlängern würde.

Ich würde grundsätzlich immer versuchen, möglichst bei einem Architekten für alle Leistungsphasen zu bleiben. Eventuell macht noch ein Wechsel nach LP 5 oder 7 Sinn, wenn man feststellt, dass er zwar Stärken in der Planung hat, aber Schwächen in der Ausführung.

Viele Grüße
bento
01.09.2010 at 18:07 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Wann wird ein Architektenvertrag unterschrieben ?
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