Wagner
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...das alte Lied
..preis"vorschrift" für die, die lediglich die HOAI als "Abrechnungsgrundlage" sehen und jegliche "kleinkitzelei" mit "Zusatz und Sonderabrechnungen" verstehen geben;
..Verordnung für die, die Ingenieurbüros betreiben - fachliche Kompetenz bieten - und die leistungsbilder -auch grundleistungen der Leistungsphase - im vollen Umfang umgehen (nicht zu umgehen) und verrechnen zu wissen.
Ein Beispiel:
Lph 1
Den wirtschaftlichkeitsfaktor in der beauftragten lph 1, wörtlich genommen : Grundlagenermittlung:
Was nutzt einem Bauherrn ein beauftragtes Ing Büro wenn es dem Bauherrn keine technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen klärt im Zusammenhang mit Standortfragen für den Bau von erneuerbaren Energien.
Lph 2
Fachspezifische Zusammenhänge, und zwar der wesentlichen, Klären und erläutern, insbesondere der Vorgänge und Bedingungen, wörtlich genommen:
Vorplanung:
Was nutzt einem Bauherrn ein damit beauftragtes Ing Büro wenn es dem Bauherrn lediglich Mehrkosten einfährt, anstatt eine Zwischendecke als Brandschutz"abtrennung" in einem "Depotflur" - "Fluchttweg" lieber
abgeängte Versorgungsleitungen die dann mit (unvorhergesehen - einzeln- ) Brandschutzmaterialien "verkleidet" werden (müssen) zu "planen".
Lph3
Systemteile und Anlagenteile festlegen, und zwar aller Systeme, (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf, wörtlich genommen: Entwurfsplanung:
Was nutzt einem Bauherrn dieses beauftrage Ing Büro, wenn es die Systemteile, die es festlegt, (Ausschreibung - tatsächliche Beauftragung später Lph 5,6,7), die später lediglich den "Entwurfskostenansatz" in die Höhe treibt für dessen Abrechnung und die "Baukalkulation" für den Architekten fast unmöglich macht; d.h. wenn Anlagenteile geplant werden, die später nie zum Einsatz kommen, im Ansatz enthalten sind, die Anlagenteile, die dann tatsächlich eingebaut werden, meist mit Mehrkosten wie Zusatzangebot, Zusatzauftrag, "Regie-Kosten" Mehrarbeitskosten etc. später nach der Beauftragung zum tragen kommen. (Beispiel vorplanung Abgehängte Versorgungstrassen, später dann Zwischendecke..bzw umgedreht)
usw usw usw
Meine Frage:
Was ist da vollig irre?
Die HOAI ist eine Preispolitik wie jede andere Verordnung auch und es gibt Leistungsbilder, also für das beauftrage Ing Büro zu erbringende Grundleistungen, also "Pflichten"!
Es geht nicht so ohne weiteres, "Grundleistungen" einer beauftragten Leistungsphase einfach zu ignorieren; zumal nicht auch noch das gesamte "Bauherrenwollen - Wohlwollen) dann "in Frage gestellt" ist-war-wird.
Eine Beauftragung nach HOAI ist nicht nur eine ordentliche "Abrechnungsmodalität"; nein sie gibt auch vor, was und in welchem Umfang gemacht werden muss!
Ich denke mal, das viele viele Bauherrn es nicht wissen, oder nicht "anwenden", eine "Fachbauleitung" auch auf "Fachplaner" anzusetzen; insbesondere dann, wenn sich "Fachplaner" lediglich bestimmte Lph aussuchen.
"unverständlich" sehe ich es an, lediglich Ein Büro zu beauftragen.
"verständlich" sehe ich es an, jeweils ein Büro für den Bereich
Lph 1 - 3; Lph 4, Lph 5 - 6, Lph 7, Lph 8, Lph 9, also 6 Büros unabhängig zu beauftragen, damit auch "ALLE GRUNDLEISTUNGEN DER LESITUNGSBILDER" erbracht werden und ordnungsgemäß dem "Folgebüro" übergeben werden.
So ist aussgeschlossen, Fehlplanungen im Entwurf durch "Mehrarbeitsleistungen" sprich Regie oder Zusatzaufträge (Nachtragsangebote) in der Lph 8 (Objektüberwachung) zu "vertuschen".
Mehrkosten entstehen für den Bauherrn nicht, da sich die beteiligten lediglich mit den Leistungsbildern "beschäftigen" für die sie beauftragt werden...also auch nur die abrechnen dürfen.
Eine getrennte "Projektsteuerung" von derer, die den Bauablauf koordiniert, empfehle ich jeden Bauherrn, zumal diese Mehrkosten der zusätzlichen Projektsteuerung (§31) den "indiekus" Mehrkosten weit unterliegt.
"indiekus" Mehrkosten sind die Kosten, die zur Vermeidung der Mehrkosten nötig sind, die man ohne sie selbts nicht hätte.
Übrigens, es kann "nie" ein "Nachtragsangebot" ohne vorherige "Tektur" (Planänderung) entstehen...also Planfortschreibung! und zwar mit laufenden Index!.... nur frage ich mich, was dann von der Entwurfsplanung in die !Ausführungsplanung ! übernommen worden ist, auch wie dann noch Massenermittlung für die Ausschreibung und späteren Beauftragung gemacht werden kann--- dann hat doch irgendwer seine Hausaufgaben - auf Kosten des Bauherrn - nicht gemacht, oder?
Ich frage mich auch manchmal, wie dem Bauherrn gerecht werden wird, wenn sich der Fachplaner mit solcher Einstellung dem Projekt zuwendet, und wie eben in diesem "Anfrage Beispiel" lediglich die "Abrechnung" und "zusatzkosten" besser formuliert "...was kann ich noch alles abrechnen und was muss ich nicht tun..."
Es gibt gute Büros, es gibt Trittbrettfahrer, in jeder Branche in jeder Hinsicht, nur denke ich, ohne jetzt spezifisch irgendwie darauf eingegehen zu würden: Es gibt immer einen Gegensatz, Was Recht regelt, regelt auch Pflichten!
Wagner
NS.
Alles Theorie? Dann würde ich jedem Bauherrn empfehlen, den gesamten Bauablauf einem GÜ (Generalübernehmer) zu übergeben.... und lediglich den Schlüssel bei Projektübergabe in Empfgang zu nehmen...
selbstverständlich nach dem die gesamten Kosten dem GÜ übergeben wurden.
Dann hat lediglich der GÜ mit dem GU, der mit den Firmen, die mit den SUB, die wiederum mit den SUB SUB usw....das Problem!: Die Abrechnung!
Dann sollte man mal auch die "Preispolitik" zwischen den einzelnen in Betracht ziehen... "Pflichten" und zwar nur "Pflichten"!
Für den GÜ empfehle ich, die "Preispolitik" manchmal zwischen den einzelnen SUBS zu aktzeptieren, ..."ruf doch mal an"... gehört aber jetzt hier nicht her.
VERWEISE die es deutlich machen...
und die Realität sind, nicht nur Theorie...
http://www.stmi.bayern.de/presse/daten/2a/35500.htm
http://www.br-online.de/politik/landespolitik/archiv/2000/0705_2.html
http://www.spiegel.de/druckversion/0,1588,80418,00.html
P:S:
Bitte etwaige Rechtschreibfehler nicht ahnden!
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