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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Ich brauche Hilfe bei Honorarberechnung
Beitrag von Nachricht
danceman
Level: Gast
IP: Logged
icon Ich brauche Hilfe bei Honorarberechnung

Hallo liebe User,

wer kann mir die Formel nennen, wie ich für zwei Angebote die Honorare (97% Leistungsbild, HOAI §16, Zone III, mittlerer Wert) berechnen kann. Es geht zum einen um Nettobaukosten von DM 318.763,94 und zum anderen um DM 364.500,--. Und wie sieht es mit den Kosten für den Statiker aus ?

15.02.2002 at 16:47 Uhr
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Wagner
Level: Jr. Member
Registriert seit: 08.09.2004
IP: Logged
icon Re: Ich brauche Hilfe bei Honorarberechnung

Die Formel lautet ganz simpel fuer den danceman:
318.763,94 DM ist gerundet (sieht immer sehr gut aus) 318 TDM
364.500,00 DM ist (wurde schon?)......................364 TDM

Nun sieht man in der Tabelle nach....
...da steht ein wert1..wert2.(von bis).
der übersteigende Wert wird nun interpoliert...
..wie das interpolieren geht, denke ich mal, bei einer Auftragslage von 97%,
und ich gehe davon aus, daß Du (Sie) Lph 9 nicht betreibst (das waere ja zuviel fuer Dich (Sie), solltest Du in jedem Falle die HOAI genau studieren, das hat jetzt nichts mit der Anfrage der Interpoli zu tun , denn die HOAI regelt auch Pflichten, also Vorsicht danceman!

Wagner

15.02.2002 at 17:06 Uhr
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Wagner
Level: Jr. Member
Registriert seit: 08.09.2004
IP: Logged
icon Re: Ich brauche Hilfe bei Honorarberechnung

So, die HOAI regelt auch Pflichten.

Ich war bisher immer immer der irrigen Meinung, die HOAI sei eine Preisvorschrift.

Diese absurde Meinung habe ich aber nur von der gesammelten Juristenschaft dieser Republik.

15.02.2002 at 17:07 Uhr
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Wagner
Level: Jr. Member
Registriert seit: 08.09.2004
IP: Logged
icon ...das alte Lied

..preis"vorschrift" für die, die lediglich die HOAI als "Abrechnungsgrundlage" sehen und jegliche "kleinkitzelei" mit "Zusatz und Sonderabrechnungen" verstehen geben;
..Verordnung für die, die Ingenieurbüros betreiben - fachliche Kompetenz bieten - und die leistungsbilder -auch grundleistungen der Leistungsphase - im vollen Umfang umgehen (nicht zu umgehen) und verrechnen zu wissen.

Ein Beispiel:

Lph 1
Den wirtschaftlichkeitsfaktor in der beauftragten lph 1, wörtlich genommen : Grundlagenermittlung:

Was nutzt einem Bauherrn ein beauftragtes Ing Büro wenn es dem Bauherrn keine technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen klärt im Zusammenhang mit Standortfragen für den Bau von erneuerbaren Energien.


Lph 2
Fachspezifische Zusammenhänge, und zwar der wesentlichen, Klären und erläutern, insbesondere der Vorgänge und Bedingungen, wörtlich genommen:
Vorplanung:

Was nutzt einem Bauherrn ein damit beauftragtes Ing Büro wenn es dem Bauherrn lediglich Mehrkosten einfährt, anstatt eine Zwischendecke als Brandschutz"abtrennung" in einem "Depotflur" - "Fluchttweg" lieber
abgeängte Versorgungsleitungen die dann mit (unvorhergesehen - einzeln- ) Brandschutzmaterialien "verkleidet" werden (müssen) zu "planen".

Lph3
Systemteile und Anlagenteile festlegen, und zwar aller Systeme, (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf, wörtlich genommen: Entwurfsplanung:

Was nutzt einem Bauherrn dieses beauftrage Ing Büro, wenn es die Systemteile, die es festlegt, (Ausschreibung - tatsächliche Beauftragung später Lph 5,6,7), die später lediglich den "Entwurfskostenansatz" in die Höhe treibt für dessen Abrechnung und die "Baukalkulation" für den Architekten fast unmöglich macht; d.h. wenn Anlagenteile geplant werden, die später nie zum Einsatz kommen, im Ansatz enthalten sind, die Anlagenteile, die dann tatsächlich eingebaut werden, meist mit Mehrkosten wie Zusatzangebot, Zusatzauftrag, "Regie-Kosten" Mehrarbeitskosten etc. später nach der Beauftragung zum tragen kommen. (Beispiel vorplanung Abgehängte Versorgungstrassen, später dann Zwischendecke..bzw umgedreht)

usw usw usw

Meine Frage:
Was ist da vollig irre?
Die HOAI ist eine Preispolitik wie jede andere Verordnung auch und es gibt Leistungsbilder, also für das beauftrage Ing Büro zu erbringende Grundleistungen, also "Pflichten"!
Es geht nicht so ohne weiteres, "Grundleistungen" einer beauftragten Leistungsphase einfach zu ignorieren; zumal nicht auch noch das gesamte "Bauherrenwollen - Wohlwollen) dann "in Frage gestellt" ist-war-wird.

Eine Beauftragung nach HOAI ist nicht nur eine ordentliche "Abrechnungsmodalität"; nein sie gibt auch vor, was und in welchem Umfang gemacht werden muss!

Ich denke mal, das viele viele Bauherrn es nicht wissen, oder nicht "anwenden", eine "Fachbauleitung" auch auf "Fachplaner" anzusetzen; insbesondere dann, wenn sich "Fachplaner" lediglich bestimmte Lph aussuchen.

"unverständlich" sehe ich es an, lediglich Ein Büro zu beauftragen.
"verständlich" sehe ich es an, jeweils ein Büro für den Bereich
Lph 1 - 3; Lph 4, Lph 5 - 6, Lph 7, Lph 8, Lph 9, also 6 Büros unabhängig zu beauftragen, damit auch "ALLE GRUNDLEISTUNGEN DER LESITUNGSBILDER" erbracht werden und ordnungsgemäß dem "Folgebüro" übergeben werden.
So ist aussgeschlossen, Fehlplanungen im Entwurf durch "Mehrarbeitsleistungen" sprich Regie oder Zusatzaufträge (Nachtragsangebote) in der Lph 8 (Objektüberwachung) zu "vertuschen".

Mehrkosten entstehen für den Bauherrn nicht, da sich die beteiligten lediglich mit den Leistungsbildern "beschäftigen" für die sie beauftragt werden...also auch nur die abrechnen dürfen.

Eine getrennte "Projektsteuerung" von derer, die den Bauablauf koordiniert, empfehle ich jeden Bauherrn, zumal diese Mehrkosten der zusätzlichen Projektsteuerung (§31) den "indiekus" Mehrkosten weit unterliegt.

"indiekus" Mehrkosten sind die Kosten, die zur Vermeidung der Mehrkosten nötig sind, die man ohne sie selbts nicht hätte.


Übrigens, es kann "nie" ein "Nachtragsangebot" ohne vorherige "Tektur" (Planänderung) entstehen...also Planfortschreibung! und zwar mit laufenden Index!.... nur frage ich mich, was dann von der Entwurfsplanung in die !Ausführungsplanung ! übernommen worden ist, auch wie dann noch Massenermittlung für die Ausschreibung und späteren Beauftragung gemacht werden kann--- dann hat doch irgendwer seine Hausaufgaben - auf Kosten des Bauherrn - nicht gemacht, oder?


Ich frage mich auch manchmal, wie dem Bauherrn gerecht werden wird, wenn sich der Fachplaner mit solcher Einstellung dem Projekt zuwendet, und wie eben in diesem "Anfrage Beispiel" lediglich die "Abrechnung" und "zusatzkosten" besser formuliert "...was kann ich noch alles abrechnen und was muss ich nicht tun..."

Es gibt gute Büros, es gibt Trittbrettfahrer, in jeder Branche in jeder Hinsicht, nur denke ich, ohne jetzt spezifisch irgendwie darauf eingegehen zu würden: Es gibt immer einen Gegensatz, Was Recht regelt, regelt auch Pflichten!

Wagner

NS.
Alles Theorie? Dann würde ich jedem Bauherrn empfehlen, den gesamten Bauablauf einem GÜ (Generalübernehmer) zu übergeben.... und lediglich den Schlüssel bei Projektübergabe in Empfgang zu nehmen...
selbstverständlich nach dem die gesamten Kosten dem GÜ übergeben wurden.

Dann hat lediglich der GÜ mit dem GU, der mit den Firmen, die mit den SUB, die wiederum mit den SUB SUB usw....das Problem!: Die Abrechnung!
Dann sollte man mal auch die "Preispolitik" zwischen den einzelnen in Betracht ziehen... "Pflichten" und zwar nur "Pflichten"!

Für den GÜ empfehle ich, die "Preispolitik" manchmal zwischen den einzelnen SUBS zu aktzeptieren, ..."ruf doch mal an"... gehört aber jetzt hier nicht her.

VERWEISE die es deutlich machen...
und die Realität sind, nicht nur Theorie...

http://www.stmi.bayern.de/presse/daten/2a/35500.htm
http://www.br-online.de/politik/landespolitik/archiv/2000/0705_2.html
http://www.spiegel.de/druckversion/0,1588,80418,00.html


P:S:
Bitte etwaige Rechtschreibfehler nicht ahnden!

15.02.2002 at 17:08 Uhr
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Re: Ich brauche Hilfe bei Honorarberechnung

quote:
danceman wrote:
Hallo liebe User,

wer kann mir die Formel nennen, wie ich für zwei Angebote die Honorare (97% Leistungsbild, HOAI §16, Zone III, mittlerer Wert) berechnen kann. Es geht zum einen um Nettobaukosten von DM 318.763,94 und zum anderen um DM 364.500,--. Und wie sieht es mit den Kosten für den Statiker aus ?




Empfehlung: HOAI kaufen (z. B. Werner-Verlag) und im Anhang die Musterberechnungen anschauen...


____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
04.07.2002 at 07:09 Uhr
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