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Knubbi
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 01.09.2010
IP: Logged
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Architektenvertrag sehr unausgewogen
Ich habe einen Standard-Architektenvertrag zur Unterschrift erhalten, der mir sehr unausgewogen scheint.
Der Vertrag enthält nichts, woraus man eine belastbare Verbindlichkeit für den Architekten herauslesen könnte.
Es werden nur unverbindliche SchwillerSchwaller-Phrasen als Architektenpflichten aufgeführt. Da stehen nur "Ziele", wie "Vorplanung: Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe".
Keinerlei Obergrenzen, Limits, keine Terminierungen, gar nichts.
Meine Nachfrage nach gewissen Termingrenzen wurden verneint, weil Termine auch vom Bauherrn abhängen, und er ja nicht wissen könne, wie lange ich für Entscheidungen benötigen würde.
Ist diese völlige Unverbindlichkeit wirklich so üblich?
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01.09.2010 at 12:57 Uhr |
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