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Knubbi
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 01.09.2010
IP: Logged
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Kleinliche Nebenkosten Zusatzposten
Im Vertragsentwurf sind neben 7% Nebenkostenpauschale für ein ein geschätztes Honorarvolumen von ca. 25.000 Euro auch noch Kleckerkram aufgeführt:
"Plotkosten werden auf Nachweis gesondert in Rechnung gestellt und vom Bauherrn getragen".
Dies jedoch ohne eine Obergrenze zu definieren. Ich habe kein besonderes Misstrauen gegenüber dem Architekten, aber solche offenen, unreglementierten Formulierungen erscheinen mir als völlig unnötiges Einfallstor für potentiellen Missbrauch im Streitfalle.
Verwundern tut mich das, weil das angeblich ein Standardsvertagsentwurf der Kammer sein soll.
Ist das wirklich so üblich und allgemein akzeptiert?
[Edited by Knubbi on 01.09.2010 at 16:12 Uhr]
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01.09.2010 at 13:05 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Kleinliche Nebenkosten Zusatzposten
Hallo Knubbi,
die Lösung steht in § 14 Abs. 1 HOAI´09:
Die bei der Ausführung des Auftrags entstehenden Nebenkosten des Auftragnehmers können, soweit sie erforderlich sind, ... brechnet werden.
Eine Einladung zu wildem Plotten wäre die von Ihnen genannte Vereinbarung daher nicht.
Oftmals lässt sich nicht abschätzen, wie viele Pläne benötigt werden; da ist dann eine Abrechnung nach Aufwand statt pauschal sicher nicht verkehrt. Übrigens können Sie als Auftraggeber auch eine Plottanstalt vorgeben und sich von der die Rechnungen direkt zum Bezahlen schicken lassen, falls Ihnen das lieber ist. Der Architekt beauftragt die Plotts dann in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung.
____________________________
Miky
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01.09.2010 at 13:51 Uhr |
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Knubbi
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 01.09.2010
IP: Logged
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Re: Kleinliche Nebenkosten Zusatzposten
Vielen Dank für die Hilfe!
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01.09.2010 at 16:12 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Kleinliche Nebenkosten Zusatzposten
Hallo Micky,
ich kann die Bedenken von Knubbi schon verstehen.
Wer entscheidet denn, welche Plots erforderlich sind? Aus Sicht eines Planers sind sie sicher alle erforderlich, denn man plottet ja nicht zum Spaß!
Ich finde es besser, wenn zumindest eine x-fache Plotversion aller Pläne im Prozentsatz der Nebenkosten enthalten ist.
Am Ende sind die Nebenkosten von der Höhe her aber nicht über die HOAI geregelt und können daher frei vereinbart werden.
Viele Grüße
bento
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01.09.2010 at 18:28 Uhr |
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