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janvonhausaus
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 14.09.2010
IP: Logged
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Frage zur Art der Leistungen
Hallo,
ich bin ganz frisch in diesem Forum und auch frischer Absolvent.
Ich verstehe nicht so ganz welche § ich wann anwenden muss:
§ 20 Flächennutzungsplan
§ 21 Bebauungplan
etc.
Wenn ich nun die Bauleitung für den Umbau einer Wohnung mit statischem Eingriff etc. machen will...
Was ist das dann?
Anrechenbare Kosten und Honorarzonen sind mir klar... aber die "Art der Leistung" verstehe ich nicht.
Kann mir jemand sagen wo ich da nachschauen kann (Zuordnung).
Vielen Dank!
Jan
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14.09.2010 at 18:03 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Frage zur Art der Leistungen
Hallo Jan,
dafür gilt:
Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2009 ([url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#31i[/url]) in Verbindung mit Anlage 11([url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#anlage11[/url]).
Falls du im Bereich der Statik auch noch Leistungen erbringst, dann gilt zusätzlich Teil 4, Abschnitt 1 ([url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#47ii[/url]) in Verbindung mit Anlage 13 ([url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#anlage13[/url]).
Ich denke mal, die Gebäudetechnik wir für dich nicht relevant sein, ansonsten würde noch Teil 4, Abschnitt 2 in Verbindung mit Anlage 14 in Frage kommen.
Viele Grüße
bento
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14.09.2010 at 20:23 Uhr |
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