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Michaela
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 15.09.2010
IP: Logged
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Aufklärungspflicht des Architekten?
Guten Morgen,
wir sind ziemlich frustrierte Bauherren eines Einfamilienhauses mit mittlerweile mehr als 1jähriger Bauzeit.
Jetzt wurde die Putzfassade erstellt. Auf Raten des Architekten ein mineralischer Putz, von dessen Eigenschaften der Architekt immer geschwärmt hat. Wir haben bei all den anderen zu besprechenden und auszuwählenden Dingen nie intensiver über die Besonderheiten dieses Putzes nachgedacht und uns leider auch vorher nie anderweitig informiert. Wir haben eine Farbe (gelb) ausgesucht und das warst.
Jetzt hatten wir die ersten Regenschauer und sind entsetzt. Noch nie haben wir eine Hausfassade gesehen, die nach dem Regen total gescheckt ist. Unter den Fensterbänken bleibt es hell und drumherum ist es dunkelgelb. Jede Wand ist anders. Es sieht wirklich bescheuert aus und mir fällt wirklich kein Haus ein, was auch nur annähernd solche Farbveränderungen nach einem Regenschauer zeigt.
Hätten wir da nicht genauer darauf hingewiesen werden müssen? Bilder gezeigt bekommen müssen?
Wie sieht es mit der Aufklärungspflicht eines Architekt über "Risiken und Nebenwirkungen" aus?
Im Voraus Danke für jede Antwort!
Michaela
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16.09.2010 at 06:02 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Aufklärungspflicht des Architekten?
Ja hallo, auf Ihre Frage kann man mit einem klaren "JEIN" antworten. Grundsätzlich gilt, das sowohl Planer als auch Ausführungsbetrieb Ihnen eine Leistung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik schulden. Diese definieren sich in den DIN-Normen, technischen Verarbeitungs- und Produktvorschriften der Hersteller und Fachregeln der Gewerke. Leider schreiben Sie nur von mineralischem Putz; wichtig zu wissen wäre aber auch, wie der Untergrund beschaffen ist. Handelt es sich um ein Wärmedämmverbundsystem, dann müssen z..B. alle Komponenten systemkonform sein und eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben, die auch Ihnen vorgelegt und ausgehändigt werden muss. Wenn nun ihr Architekt in so einem System eine Komponente (hier den Oberputz)
ausgewechselt hat, dann kann das nicht nur die Optik, sondern die Gebrauchstauglichkeit und die Dauerhaftigkeit beeinträchtigen und wäre somit ein sofortiger Fall für die Geltendmachung von Garantieansprüchen, schlimmstenfalls alles runter und einmal neu.Möglicherweise können Sie das Putzsystem hier genauer beschreiben, dann kann Ihnen geholfen werden.
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26.09.2010 at 15:58 Uhr |
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