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356671
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 16.09.2010
IP: Logged
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Honorarrechnung ohne Auftrag nach erstem Kennenlernen
Hallo.
Bzgl einer Honorarrechnung für Architektenleistungen habe ich folgende Frage:
Wir haben uns für ein EFH im Immoscout interessiert. Aus Interesse vereinbarten wir beim Architekten einen Termin um mal dessen Räumlichkeiten und den Architekten selbst kennen zu lernen. Im Vorfeld baten wir um eine Kostenauskunft für ein kleineres Haus gleicher Ausstattung. Am Tag des Treffens legte er uns ungefragt eine Umplanung vor und erklärte uns diese ausgiebig. Für diese Leistung sollen wir nun fast 600 Euro bezahlen. Ist dieses Rechtens Es gab nie einen Auftrag, o. Ä. Es sollte ausschließlich ein Kennenlernen sein, auch um zu beurteilen, ob man für den Grundstückskauf sich eine Zusammenarbeit vorstellen könnte.
Ich bin NICHT bereit eine Zahlung zu leisten, da nie vereinbart wurde solche Leistungen bringen. Ein Umrechnen auf weniger Quadratmeter in eine komplette Neuplanung incl. großen Zeichnungen usw zu verdrehen hat mich echt enttäuscht und ist m.E. dreist.
Wie ist nun die Rechtslage? Ich dachte ein Kennenlernen und eine Aukunft über den Preis weniger qm sei im Interesse des Architekten schlicht eine kostenlose Leistung? Hätte wir den erbrachten Aufwand so beauftragt sehe ich es anders.
Was kann nach der HOAI für eine simple Berechnung von Kosten für 160 qm EFH berechnet werden? Hier wurde lediglich nach einem Herunterbrechen einer bestehenden Berechnung gefragt, sprich ein simples Dividieren und Munltiplizieren. Sowas kann doch keine 600 Euro kosten?
Wie würdet Ihr vorgehen?
Ich bitte um eine ehrliche Aussage.
Danke und LG,
John
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16.09.2010 at 18:19 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Honorarrechnung ohne Auftrag nach erstem Kennenlernen
"ein EFH im Immoscout" - was wurde denn hier angeboten? EIn Kauf, eine Vermietung oder eine (Um-)Planung?
"Aus Interesse vereinbarten wir beim Architekten einen Termin" - trat der denn als Makler auf oder als was? Hängt sicher von der Beantwortung der ersten Frage ab.
"Im Vorfeld baten wir um eine Kostenauskunft für ein kleineres Haus gleicher Ausstattung." - auch hier: zum Kauf? Zur Planung? Woran waren Sie denn nun eigentlich interessiert?
"legte er uns ungefragt eine Umplanung vor und erklärte uns diese" - von was denn? Von dem ursprünglich angebotenen Haus doer einem anderen, kleineren? Oder haben Sie nicht doch gefragt, nämlich mit der erbetenen kostenauskunft?
Solange man nicht weiß, welche Leistung der Architekt möglicherweise für Sie erbringen sollte (Makler=Vermittlung, Planung, Umlanung, von dem Haus bei Immoscout oder einem anderen usw.), wie er seine Rechnung begründet (d.h. welche Leistung er seiner Meinung nach erbracht hat) und wie er das Honorar dann konkret berechnet, ist es leider praktisch nicht möglich, Ihnen hier eine Auskunft zu erteilen.
Nur den Rat kann ich Ihnen geben: konkret(er) zu sagen, was Sie eigentlich genau woll(t)en. (Vielleicht war das ja auch das Problem mit dem Architekten?)
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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16.09.2010 at 22:22 Uhr |
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