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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Ältere Kostenschätzung als Vertragsgrundlage
Beitrag von Nachricht
Thommy
Level: Gast
IP: Logged
icon Ältere Kostenschätzung als Vertragsgrundlage

Ich habe mehrere HOAI-Verträge für Gebäude, Technik und Tragwerk zu erstellen. Da sich das Bauvorhaben erst in LPH 1 befindet, hat der Planer noch keine Kostenschätzung (in LPH 2) oder Kostenberechnung (in LPH 3) durchgeführt. Kann ich für die vorläufige Honorarberechnung auch eine ältere Kostenschätzung aus 2007, die im Vorfeld der Baumaßnahme durch ein anderes Büro erstellt wurde, nutzen? Die Verträge werden ja später sowieso nach Kostenberechnung abgrechnet.

Thommy

23.09.2010 at 06:13 Uhr
Antwort mit Zitat
bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Ältere Kostenschätzung als Vertragsgrundlage

Hallo Thommy,

für eine "vorläufige Honorarberechnung" kann (muss) man sicher auf alle Informationen zurückgreifen, die einem bis dahin vorliegen oder die man aus Erfahrung überschläglich und schnell ermitteln kann. In der Hauptsache wird es darum gehen, eine Baukostenannahme zu treffen.
In deinem Fall hast du glücklicherweise eine ältere Baukostenschätzung bereits vorliegen. Hierauf sollest du den Preissteigerungsindex von 2007 bis heute ansetzen und dann das Honorar mit der 2009er HOAI ermitteln.

Es ist jedoch nicht unbedingt nötig, einen Auftragswert in den Planervertrag hineinzuschreiben, da sich die Abrechnungshöhe ja nach der späteren Kostenberechnung automatisch ergibt.
Allerdings würde ich als AG auch immer eine interne Vorabberechnung des zu erwartenden Honorars durchführen, um ein Gefühl für die späteren Kosten zu erhalten und diese auch in meiner Gesamtkostenplanung berücksichtigen zu können.

Viele Grüße
bento

23.09.2010 at 19:58 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Ältere Kostenschätzung als Vertragsgrundlage
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