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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorar ein Gebäude zwei Verträge
TGA Honorar ein Gebäude zwei Verträge
ein Honorar bei zwei Vetrrägen?
Beitrag von Nachricht
lauri_boy
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 28.09.2010
IP: Logged
icon Honorar ein Gebäude zwei Verträge

Hallo,
ich habe für ein Gebäude (bestehend aus Kita und Schule mit Turnhalle) aufgrund zwei verschiedener Förderprogramme zwei Verträge mit dem AG (1 x Kita, 1 x Schule). Es sind drei verschiedene LV's erstellt worden (Heizung Schule, Heizung Kita, Sanitär Kita).

Ich habe für die Kita Heizung + Sanitär nach Anlagengruppen getrennt abgerechnet, wie es die HOAI vorsieht. Für die Schule habe ich Heizung auch extra berechnet.
Der AG behauptet nun, dass die anr. Kosten Heizung für Kita und Schule zusammengerechnet werden müssen, da die Heizung ja auch beide Gebäudeteile versorgt. Ich sehe das natürlich anders.

Wer liegt da richtig? Bitte dringend um Info + danke vorab.

28.09.2010 at 14:12 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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icon Re: Honorar ein Gebäude zwei Verträge

§ 11 HOAI 2009 Auftrag für mehrere Objekte

(1) Umfasst ein Auftrag mehrere Objekte, so sind die Honorare vorbehaltlich der folgenden Absätze für jedes Objekt getrennt zu berechnen...


§ 52 HOAI Besondere Grundlagen des Honorars

(2) § 11 Absatz 1 gilt nicht, soweit mehrere Anlagen in einer Anlagengruppe nach § 51 Absatz 2 zusammengefasst werden und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang als Teil einer Gesamtmaßnahme geplant, betrieben und genutzt werden.


Wenn die Heizungen der Kita und der Schule im zeitlichen und örlichen Zusammenhang geplant, betrieben und genutzt werden, ist das Honorar somit nicht getrennt zu berechnen, sondern die Anlagen zu einem Objekt zusammen zu fassen.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

29.09.2010 at 08:46 Uhr
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lauri_boy
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 28.09.2010
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icon Re: Honorar ein Gebäude zwei Verträge

Sehr geehrter Herr Doell,
danke für Ihre schnelle und kompetente Antwort. Ich vergaß zu erwähnen, das es sich um einen Vertrag nach HOAI 2002 handelt.

Da gelten offenbar andere Regelungen (§ 22).
Es handelt sich nicht um gleichartige Gebäude. Für jedes Gebäude und Gewerk wurde je ein eigenes LV erstellt.
Ich habe für jedes Gebäude einen eigenen Vertrag (wg. verschiedener Förderprogramme).
Der AG hat mir sogar den Umbauzuschlag dieser Modernisierung aus dem Vertrag gestrichen, was aber den Regelungen der HOAI 2002 widerspricht. Den Vertrag habe ich so unterschrieben (man ist ja froh, wenn man einen Auftrag hat.)
§ 76 (1): "Sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, gilt ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 20 vom Hundert als vereinbart."

29.09.2010 at 11:59 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorar ein Gebäude zwei Verträge

In der HOAI 1996/2002 war dieser Fall nicht so klar geregelt. Die Rechtsprechung hat dazu jedoch Grundsätze entwickelt, die ich unter http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1406&page=0#5129 bereits dargestellt habe. Allerdings gehen die dort genannten Beispiele immer von einem Vertrag aus.

Sie könnten sich in Ihrem Fall vielleicht auf das BGH, Urteil vom 12.01.2006 - VII ZR 2/04 berufen. Tenor: "Das Objekt im Sinne der §§ 3 Abs. 1 HOAI und § 10 ABs. 1 HOAI wird durch den Vertragsgegenstand bestimmt." Die Konsequenz daraus ist, dass für die anrechenbaren Kosten des Objekts nur die Kosten maßgeblich sind, die durch den Vertragsgegenstand bestimmt und begrenzt werden.

Hätte der AG etwas anderes gewollt, wäre es ihm ja unbenommen gewesen, von vornherein vertraglich zu vereinbaren, dass eine Heizungsanlage für 2 Gebäude (ggf. mit 2 Losen oder zumindest 2 Haupttiteln) zu planen war, für die dann ein Objekt zur Honorarbildung anzunehmen ist. Eine Aufsplittung des Honorars in 2 Teile (für die unterschiedliche Bezuschussung) hätte er dann selbst leicht vornehmen können, z.B. im Verhältnis der Bausummen. Die Tatsache, dass er 2 Verträge wollte, lässt sich evtl. durch Nichtwissen oder durch die Förderbedingungen der Finanzierung erklären. Das schützt den AG aber nicht davor, dass bei 2 Verträgen gem. BGH-Urteil wohl eine getrennte Abrechnung angesagt ist.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

30.09.2010 at 08:53 Uhr
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lauri_boy
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 28.09.2010
IP: Logged
icon Re: Honorar ein Gebäude zwei Verträge

Sehr geehrter Herr Doell,
herzlichen Dank für Ihre sehr hilfreichen Ausführungen.

Da wird mir mal wieder bewusst, dass man sich im Regel-/Vertragswerk sehr schnell verstricken kann.

Ich hätte neben der Versorgungstechnik auch Jura studieren sollen. Aber da wäre ich wohl erst mit 45 an meinen ersten TGA-Auftrag gekommen.

Herzliche Grüße

[Edited by lauri_boy on 30.09.2010 at 11:08 Uhr]

30.09.2010 at 11:08 Uhr
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