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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Abrechnung ohne Auftrag
Abrechnung ohne Auftrag
HOAI ohne Auftrag
Beitrag von Nachricht
der_alte
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 30.09.2010
IP: Logged
icon Abrechnung ohne Auftrag

Guten Tag,

kann man nachträglich eine erbrachte TGA-Planungsleistung (LP 3,5-8) ohne schriftlichen und mündlichen Auftrag abrechnen? Diese Leistungen hat der AG mir aus dem Kreuz geleiert, "sonst gibt es die anderen Aufträge nicht". Was tut man nicht alles.

Der AG weigert sich nun aber die anderen, schriftlich beauftragten, Leistungen HOAI-gerecht zu bezahlen.

Ich würde ihm nun gern die erbrachten (aber nicht beauftragten) TGA-Leistungen (LP 3, 5-8, HOAI 2002) als "Dankeschön" präsentieren.

Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?

Ich bin kein Ganove, aber so ein Verhalten des AG ist schon ........ Da bin ich aber an einen geraten?!

Ich bitte um Antwort und vielen Dank vorab. ???

[Edited by der_alte on 30.09.2010 at 11:34 Uhr]

30.09.2010 at 11:33 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Abrechnung ohne Auftrag

Hallo,

die Antwort lautet: Ja!
Die rechtliche Grundlage ist die HOAI als Preisrecht.
Der Vertrag kam zustande durch mdl. Beauftragung und Entgegennahme der Leistungen (vermute ich mal).

Viele Grüße
bento
P.S.: Frage einmal stellen reicht!

[Edited by bento on 30.09.2010 at 18:57 Uhr]

[Edited by bento on 30.09.2010 at 18:57 Uhr]

30.09.2010 at 18:56 Uhr
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der_alte
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 30.09.2010
IP: Logged
icon Re: Abrechnung ohne Auftrag

Hallo bento,
danke sehr für Ihre Antwort. Hilft mir schon sehr!

Es gibt quasi eine "stillschweigende" Vereinbarung (mdl.), dass die Leistungen nicht abgerechnet werden, ansonsten hätte ich die anderen Planungsaufträge ja nicht erhalten.
Entgegengenommen hat der AG diese Leistungen aber sehr wohl.

Mit freundlichen Grüßen.

[Edited by der_alte on 01.10.2010 at 06:50 Uhr]

01.10.2010 at 06:49 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Abrechnung ohne Auftrag
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