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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Form der Schlussrechnung
Beitrag von Nachricht
P.Peter
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 06.10.2010
IP: Logged
icon Form der Schlussrechnung

Ich prüfe als Architekt für meinen Bauherrn die Rechnungen des Tragwerkplaners.

Die Abschlagsrechnungen des vereinbarten Pauschalhonorars sind einfach zu prüfen.

Nun liegt die Schlussrechnung auf dem Tisch und umfasst 3 Zeilen:
1. Lt. Angebot vom xxx ...................... XXX EUR
2. davon erhalten ............................... YYY EUR
Rest .................................................. XYZ EUR inkl. 19% MwSt.

Ich könnte diese Rechnung zwar anhand der Abschlagsrechnungen prüfen, aber ist solch eine Schlussrechnung formal überhaupt ausreichend?

Der besagte Bauherr ist ein wahrer "Paragraphenreiter".

Vielen Dank für Antworten!

06.10.2010 at 17:48 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Form der Schlussrechnung

Hallo,

quote:
Die Abschlagsrechnungen des vereinbarten Pauschalhonorars sind einfach zu prüfen.
Der Vorteil eines Pauschalhonorars ist, dass man "keine wilden Berechnungen" mehr anstellen muss und die Höhe des Honorars 1:1 aus dem Auftrag übernehmen kann.
Wenn vielleicht noch der Auftragsgegenstand in irgendeiner Form erwähnt ist und die steuerrechtlichen Erfordernisse einer Rechnung (Steuernummer, Rechnungsempfänger,........) gegeben sind, dann wüsste ich nicht, was gegen eine solche Rechnung spricht!

Viele Grüße
bento

P.S.: Die MwSt. sollte betragsmäßig ausgewiesen werden!
06.10.2010 at 21:10 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Form der Schlussrechnung
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