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SvenJ
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 06.10.2010
IP: Logged
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HOAI Mindestsatz - das würde mich auch interessieren
Hallo an Alle,
mich würde auch interessieren, ob bei fehlender schriftlicher Honorarvereinbarung, bzw. Architektenvertrag stets der Mindestsatz angenommen werden kann. Gilt das ebenfalls für komplexere Aufgabenstellungen javascript:void(0);? Führt das Fehlen einer schriftlichen Vereinbarung im Streitfall stets zum Mindestsatz oder gibt es Ausnahmen ? Ich kenne einige Ing. die ohne jede Fixierung im Vorfeld ans Werk gehen, evtl. aus der Befürchtung heraus den AG abzuschrecken ? Es müsste doch stets im Vorfeld auf eine schriftliche Fixierung bestanden werden - es sei denn, es gibt doch eine Möglichkeit auch ohne Vereinbarung zumindest den Mittelsatz in Anrechnung zu bringen.
Viele Grüße
Sven Jungmann
P.S. wie funktioniert das mit den Smilies ;-)
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06.10.2010 at 19:12 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: HOAI Mindestsatz - das würde mich auch interessieren
Hallo Sven,
siehe § 7 Abs. 7 HOAI 2009: [url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#7[/url]
Und wenn der Auftraggeber nicht freiwillig mitspielt oder es mangels Wissen nicht merkt, dann gibts keine Mittel- oder Höchstsätze.
Viele Grüße
bento
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06.10.2010 at 21:19 Uhr |
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