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HOAI.de - Forum : Leistungsbilder außerhalb der HOAI : Rechnung richtig/rechtens?
Beitrag von Nachricht
bitumenElse
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 22.10.2010
IP: Logged
icon Rechnung richtig/rechtens?

Nehmen wir an Privatperson Else Sorglos würde gern einen überdachten Sitzplatz an ihr Haus anbringen, grösser als 32 qm somit Baugenehmigungspflichtig, Mitarbeiter vom Stadtbauamt S sagt, dass dies Baurechtlich unter keinen Umständen möglich sei.

Über einen Handwerker bekommt Else Sorglos nun einen "Architekten" empfohlen, der "Türen öffnen könne", also wendet sich Else Sorglos an Architekt A, dieser kommt mit Mitarbeiterin M, schaut sich alles an, nimmt kopierte Pläne entgegen und versicht, ohne Zeichnung ein Gespräch mit dem zuständigen Bauamt. (alles mündlich)

Eine Woche später bekommt Else Post vom Architekten A, Stadtbauamts-Mitarbeiter S könne sich "vorstellen" dass eine Baugenehmigung "evtl. möglich wäre", wenn die Nachbarn sich schriftlich einigen auf eine gegenseitige Baulastübernahme.
Anbei zwei "Zeichnungen" über die möglichen Dachpläne, wobei es lediglich Draufsichten und Seitenansichten sind sowie Lageplaneinzeichnung. Keine Zeichnung so wie von Else angedacht.

Zwei Tage später bekommt Else Sorglos eine "Rechnung" vom "Architekten" A .
Kein Datum, keine Rechnungsnummer, keine UmsatzsteuerID , die MwST zwar herausgerechnet aber kein Satz angegeben, fehlerhafte Zahlen in der Summe.

In der Rechnung enthalten unter Anderem auch 8 h für nicht vereinbarte Zeichnungen die "Wertlos" sind.
eine Menge "Kopien" die je mit 1 Euro Netto angesetzt sind. Fahrtkosten, Telefonkosten (keine Belege), Kosten für das vorherige Schreiben in Höhe von 25 Euro Netto, die Zeit des "Architekten" beim Stadtbauamt.
Die Rechnung ist nicht nach Architektenordnung gestellt.

Nehmen wir an, Rechnungssumme liegt inkl MwSt knapp über 500 Euro.

"Architekt" A hat Else nach 2 Wochen nun eine "Mahnung" durch die Mitarbeiterin überreichen lassen, nehmen wir an, auch diese ist eben wie die Rechnung keiner Formvorschrift, das Wort Mahnung kommt nicht drin vor, Datum dieser "Mahnung" ist das eigentliche vorherige Rechnungsdatum und lediglich klein unten in roter Schrift dass zum aktuellem Datum keine Zahlung erfolgt ist.

Else Sorglos hat über Flurfunk erfahren, dass "Architekt" A öfters ähnliche "Probleme" bereitet.

"Architekt" A hat Else sorglos mitgeteilt, dass er am Montag Morgen um 9 Uhr die Sache seinem Anwalt übergibt, wenn bis dahin kein Geld da wäre. Auch der Hinweis von Else, dass dies Technisch nicht möglich wäre, und erneut um eine den Formvorschriften genügende Rechnung wurden nicht anerkannt.
Dagegen wurde gedroht, man hätte Telefonatsmitschnitte (unauthorisierte) und Gesprächszeugen (ebenfalls unauthorisiert).


Else Fragt sich nun:

Muss sie überhaupt für diese Art der Leistung zahlen? Else hat ja nichts "verwertbares" in der Hand.
Kann und darf Else auf eine Ordentliche Rechnung mit Datum, Rechnungsnummer UmsatzsteuerID etc bestehen?
Muss Else vor Eingang dieser Ordentlichen Rechnung überhaupt zahlen?
Kann Else die Kosten für die Zeichnungen streichen? Diese waren weder vereinbart, noch sind sie für einen Bauantrag verwertbar.
Sonstiges, an das Else Sorglos nicht gedacht hat?
Wie soll sich Else jetzt verhalten? Eine ordentliche Rechnung schriftlich verlangen und schreiben, dass der Rechnungsposten "Zeichnungen" nicht anerkannt wird?

Danke

22.10.2010 at 16:30 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Rechnung richtig/rechtens?

Am einfachsten schreiben Sie dem Architekten wohl einmal, was Sie zu der Rechnung meinen.

Innerhalb von 2 Monaten nach Rechnungseingang (!) rügen Sie die Nichtprüfbarkeit, geben Sie dabei an, was ihrer Meinung nach in die Re gehört und was nicht sowie warum. Datum, Re.-Nr. und UID schuldet der Rechnungsersteller gegenüber dem Finanzamt, evtl. jedoch nicht privatrechtlich Ihnen gegenüber. Sie können aber trotzdem ja mal schreiben, dass Sie die Re. steuerlich absetzen möchten und die ordnungsgemäße Verbuchung beim Planer dazu veraussetzen, wozu die steuerrechtlich erforderlichen Angaben zwingend fehlen.

Geben Sie am besten detailliert an, was Sie bereit sind zu zahlen und warum und verlangen Sie eine Begründung für evtl. weitere in Re gestellte Leistungen nebst den dazu erforderlichen Leistungsnachweisen (grundsätzlich sind ihnen alle Ausarbeitungen ja (zumindest in Kopie) zu übergeben).

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

26.10.2010 at 08:37 Uhr
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