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Mswebbox
Level: Member
Beiträge: 23
Registriert seit: 25.10.2010
IP: Logged
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§ 11 Abs. 1 Satz 1 - mehrere Objekte
Hallo zusammen,
wir diskutieren mit unserem Bauherrn folgende Frage (Grundlage HOAI 2009):
Erfolgt die Honorarberechnung für die Leistungen "Gebäude" und "Raumbildender Ausbau" getrennt nach § 11 Abs. 1 Satz 1, oder greift hier § 11 Abs. 1 Satz 2 mit der Folge, dass "alles in einen Topf kommt"? Bisher konnte ich noch keine schlüssigen Antworten speziell zu dieser Kombination finden.
Vielen Dank schon mal für entsprechende Infomationen ...
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25.10.2010 at 13:43 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: § 11 Abs. 1 Satz 1 - mehrere Objekte
Guten Tag,
§ 11 bezieht sich nur auf mehrere Objekte, für die gleiche Leistungsbilder zu erbringen sind. Da Gebäude und raumbildende Ausbauten grundsätzlich verschiedene Leistungsbilder umfassen, steht § 11 für eine Zusammenfassung zu einem Objekt gar nicht zur Debatte. Selbst wenn sie in einem Auftrag erfasst wären, geben die unterschiedlichen Leistungsbilder die Voraussetzung "vergleichbare Objektbedingungen" auf keinen Fall her.
Auch nicht, wenn zufällig für beide Leistungsbilder die gleiche Honorartabelle zu verwenden ist (oder wie würden Sie denn z.B. ein Gebäude, die Tragwerksplanung dazu und die Technische Ausrüstung zusammenfassen und nach welcher Honorartabelle abrechnen, nur weil zufällig die Vorausetzungen des § 11 bzgl. Honorarzone und zeitlichem und örtlichem Zusammenhang vorliegen und das ganze als Teil einer Gesamtmaßnahme geplant, betrieben und genutzt wird? Das Beispiel sollte Ihren AG überzeugen.)
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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26.10.2010 at 08:08 Uhr |
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Mswebbox
Level: Member
Beiträge: 23
Registriert seit: 25.10.2010
IP: Logged
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Re: § 11 Abs. 1 Satz 1 - mehrere Objekte
Hallo Herr Doell,
Sie bestätigen unsere Auffassung und ich hoffe, dass sich unser AG nun durch Ihren Beitrag ebenfalls überzeugen lässt. Vielen Dank 
Gruß
Ch. Meyer
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26.10.2010 at 19:09 Uhr |
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