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sinus44
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 26.10.2010
IP: Logged
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Energetische Sanierung - Honorar viel zu hoch??
Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine Frage zu einer Rechnung/Kostenschätzung die ich jetzt bekommen habe.
Es geht um die Erweiterung und energetische Sanierung eines Hauses von 1900 in ein KfW 85 Haus.
Das Haus hat eine Gesamtfläche von 96m² und soll nach der Erweiterung ca. 120m² Gesamtfläche besitzen. Glücklicherweise wurde das Dach 2007 komplett neu gemacht. Ansonsten wurde noch nichts erneuert.
Der Architekt ist ein Bekannter meines Vaters . Ich habe einfach blind Vertraut und Ihn machen lassen. Er hat mit mir meine Wünsche in Grundzügen besprochen und ein weiteres Mal hat sein Bauzeichner das Haus vermessen um die Pläne für den Baugenehmigung Antrag anzufertigen.
Er sagte mir, dass ich mir um die KfW keine Sorgen machen müsste, er sei akkreditierter KfW Gutachter und das würde schon passen wenn es um die Abnahme ginge.
Nach einiger Zeit kam eine Zahlungsaufforderung über 6.500€ als Teilzahlung. Blöd wie ich war, habe ich Ihm 10.000 € überwiesen, da die nächste Teilrechnung mehr oder weniger auf dem Weg war.
Nachdem nun die Baugenehmigung erteilt war und nun geklärt werden muss wie es weitergeht, hat er mir eine Kostenschätzung geschickt. Ich bin nun komplett verwirrt und weiss nichts damit anzufangen.
Im Anhang finden Sie die Kostenschätzung. Ich würde mich freuen, wenn jemand mal drüberschauen würde und mir sagt ob der Preis gerechtfertigt ist oder nicht. Er kommt auf einen Gesamtbetrag von 36,127€
Die Datei liegt hier:
http://www.file-upload.net/download-2920995/Architekt.pdf.html
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26.10.2010 at 15:52 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Energetische Sanierung - Honorar viel zu hoch??
Hallo,
wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) abgeschlossen und der Architekt legt jetzt eine Kostenschätzung seines zu erwartenden Gesamthonorars auf den Tisch. Der Begriff "anrechenbare Größe" irritiert hier etwas. Eigentlich müsste es "anrechenbare Kosten" heißen und diese müssten auf der normalerweise vorliegenden Kostenberechnung basieren.
Ob der Wert von 127.731,09 € stimmt, kann man hier nicht beurteilen, denn dafür benötigt man gerade die Kostenberechnung. Unterstellen wir mal, dass der Wert richtig ist! (Überschläglich hochgerechnet müssten sich die gesamten Projektkosten dann ohne Grundstück und Erschließung auf mind. (127.730,- + 30.360,-) + 19 % MwSt. = 188.000,- € brutto belaufen.)
Die Honorarberechnung besteht aus drei Teilbereichen, deren separate Ansetzung erst einmal grundsätzlich richtig ist:
a. Objektplanung Gebäude ("Architektenleistungen" )
b. "Thermische Bauphysik" (Energiebedarfsberechnungen)
c. Fachplanung Tragwerksplanung ("Statik" )
Ein grundsätzlicher Fehler besteht schon einmal darin, dass die Leistungen des Punktes b) kostenmäßig doppelt enthalten sind, nämlich einmal als Pauschalhonorar unter a) und dann noch einmal separat unter b).
(Dafür wurde allerdings die erfolgte Bestandsaufnahme nicht separat berechnet, obwohl es sich hier um besondere Leistungen handelt, die aber wiederum gerade deshalb hätte vorher vereinbart werden müssen.)
zu a): Bei Unterstellung, dass die anrechenbaren Kosten richtig sind und bei Herausrechnung der Kosten für die thermische Bauphysik ist die Honorarberechnung mit den gewählten Ansätzen hier nachvollziehbar.
zu b): Die Honorierung dieser Leistung unterliegt nicht der HOAI und kann frei vereinbart werden. Ich fasse die Pauschale deshalb als Angebot auf.
zu c): Die Honorarberechnung halte ich ebenfalls für nachvollziehbar, allerdings stellt sich bei Umbauten immer die Frage, wieviel "Statik" tatsächlich erforderlich ist. Wenn reihenweise tragende Wände verschoben werden und Decken und Wände neu berechnet werden müssen, dann trifft dies sicherlich zu. Wenn allerdings nur nichttragende Wände versetzt werden oder zusätzlich kommen und sich der statische Nachweis evtl. nur auf einen Sturz wegen eines größeren Fensters beschränkt, dann halte ich eine Abrechnung nach HOAI anhand der kompletten anrechenbaren Kosten für unangebracht. Dies kann man aber nur entscheiden, wenn man näheren Umstände kennt.
Viele Grüße
bento
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26.10.2010 at 22:38 Uhr |
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