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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : §58 HOAI "alt": Vor-/Entwurfsplanung als Einzelleistung / Bindungswirkung bei Teilschlussrechnung
Beitrag von Nachricht
jof
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 03.11.2004
IP: Logged
icon §58 HOAI "alt": Vor-/Entwurfsplanung als Einzelleistung / Bindungswirkung bei Teilschlussrechnung

Guten Morgen,

ein Angebot aus dem Jahr 2007 (-> HOAI 1996/2002) für eine Verkehrsanlage wurde in 3 Stufen gegliedert:

Stufe I = Lph. 1 - 4

Stufe II = Lph. 5 - 8

Stufe III = Lph. 9

Lph. 2 (Vorplanung) ist im Angebot mit 15%, Lph. 3 (Entwurfsplanung) mit 30% angesetzt.

Das Angebot enthält den Passus: "Mit Bezug auf §58 erfolgt bei Beauftragung der Stufe I (Vor- bis Genehmigungsplanung) als Einzelleistung und ohne Folgebeauftragung der Stufe II die Bewertung der Vorplanung mit 17 % und die Entwurfsplanung mit 45 % des Honorars. "

Beauftragt wurde Stufe I, die nun abgeschlossen ist und deren Honorarabrechnung nun ansteht.

Stufe II kann auf dieser Grundlage nicht mehr beauftragt werden, da die HOAI 2009 in Kraft getreten ist. Für Stufe II wäre ein neuer Ingenieurvertrag zu schließen. Die Anschlussbeauftragung ist möglich, aber noch nicht sicher.

Fragen hierzu:

a) Ist der Vertragspassus zur Erhöhung der Prozente bei ausschliesslicher Beauftragung von Stufe I überhaupt wirksam? §58 HOAI 96 spricht ja von Vorplanung oder Entwurfsplanung als Einzelleistung, und es wurden ja auch Lph. 1 und 4 beauftragt. Oder gilt die vertragliche Formulierung doch, obwohl der Bezug auf die HOAI nicht korrekt ist?

b) sollte die Erhöhung der Prozente wirksam sein, wie sollte man sich beim Stellen der jetzt fälligen Schlussrechnung Stufe I verhalten? Abrechnung der "niedrigen" Prozente mit dem Vorbehalt, eine Anschlussrechnung bei Nichtbeauftragung der Stufe II zu stellen? Oder tritt mit der Schlussrechnung der Stufe I eine Bindungswirkung ein, so dass die Honorarerhöhung Stufe I damit ausgeschlossen ist?


Vielen Dank im voraus für eine Meinung zum Thema.

Viele Grüße,

jof


**EDIT: "HOAI 96" geändert in "HOAI 1996/2002" bzw. "HOAI alt"**

[Edited by jof on 16.11.2010 at 11:48 Uhr]

[Edited by jof on 16.11.2010 at 11:48 Uhr]

16.11.2010 at 10:02 Uhr
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