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Kafta
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Beiträge: 1
Registriert seit: 09.04.2003
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Bauvermessung nach § 98 b
Ist mit dem Honorar nach § 98 b, Bauvermessung (Absteckung für die Bauausführung )auch eine Grobabsteckung (z.B. für Erdaushub) abgegolten? Bisher wurde nur die Feinabsteckung (z.B. aufs Schnurgerüst) mit 14% (Leistungsphase 2) abgerechnet.
Hinzuzufügen ist, daß es sich um zwei tlw. weit zeitlich auseinenderliegende Tätigkeiten handelt.
Einige Kollegen gehen wohl dazu über beide Leistungen zusammenzufassen und nicht mehr getrennt abzurechnen. Wer kann helfen wie man am besten vorgeht? Gibt es Hinweise auf aktuelle Rechtsprechungen?
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09.04.2003 at 07:38 Uhr |
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