Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : kombinierte Bauvermessung
Beitrag von Nachricht
swalker
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 25.11.2010
IP: Logged
icon kombinierte Bauvermessung

Hallo zusammen,

vielleichtkann mir hier jemand helfen:

Ich möchte für den Bau einer Straße inklusive Kanalbauarbeiten die Kosten schätzen und wollte mich an der HOAI orientieren. (ja ich weiss das für Vermessungsleistungen nur noch Orientierungswerte angegeben werden)

Jetzt stellt sich die Frage ob der Straßenbau und der Kanalbau als getrennte Maßnahmen zu betrachten sind?
Einmal als Verkehrsanlage (Ansatz von 80% der anrechenbaren Kosten) und einmal als Ingenieurbauwerk (Ansatz von 100% der anrechenbaren Kosten).

Oder ist das als eine Maßnahme zu betrachten und die anzusetzenden anrechenbaren Kosten setzen sich aus den einzelnen anrechenbaren Kosten zusammen?

Gemäß 1.5.2 Abs.6 sind für die Entwurfsvermessung zwei einzelne Maßnahmen zu berechnen.
Für die Bauvermessung habe ich nichts gefunden. Würde dies aber auch so handhaben; allerdings würde ich die baugeometrische Beratung und die Absteckung für die Bauausführung nur beim Straßenbau ansetzen.

Der Ansatz als eine Maßnahme liegt rd 30% unter dem Ansatz von zwei Einzelmaßnahmen.

Hoffe mir kann hier jemand helfen, habe leider (noch) keine tiefere Einweisung in die HOAI erhalten.

Danke im Voraus.

swalker

25.11.2010 at 18:59 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: kombinierte Bauvermessung

Für ein Angebot der Bauvermessung für einen Kanal und eine Straße muss man zunächst einmal wissen, was alles vorhanden ist und was benötigt wird.

Also bei der Straße: gibt es eine ausführliche Entwurfsvermessung? Wie liegt die Planung vor - sind Koordinaten von Hauptpunkten gegeben, sind Hauptpunkte auf definierte andere Punkte vermasst, müssen Sie alles aus dem CAD abgreifen oder gibt es nur ungenaue Papierpläne ohne detailiierte Achs- bzw. Straßenrandsberechnungen? Gibt es Deckenbücher? Dann: was ist denn alles abzustecken - Böschungslehren für die Grobprofilierung (alle wieviel Meter), Pflöcke mit Anschrieben oder Nägeln, Achspunkte alle wieviel Meter, Bordsteinpunkte oder Straßenränder wie häufig, Anfänge, Mittelpunkte und Endpunkte von Radien, wieviele Sicherungspunkte, ein Höhenfestpunkt oder mehrere oder gleich der Höhenantrag für die Schnüre (macht oft der Schachtmeister)?

Und: welche Anforderungen gibt es denn an die Lagegenauigkeit der Kanalabsteckung- 1 dm, 2 dm? Wie sind die Schächte vermasst oder koordiniert? Reicht ein Höhenfestpunkt oder braucht es mehr? Werden Sicherungspunkte benötigt?

Für beide Objekte: welche Dokumentation ist gefordert (Croquis, Einmeßskizzen, Punktbeschreibungen, AUsdrucke der Absteckdaten bei elektronischen Geräten, Kontrollplots, alles im Ordner mit Bescheinigung der letzten Geräteeichung oder Waschzettel in die Hand)? Ist auch eine Überprüfung am entstehenden Bauwerk erforderlich und müssen Bestandspläne gefertigt werden (wenn ja;: nur Lagepläne oder auch Längsschnitte und/oder Schachtdetails, welcher Inhalt noch ausser dem was die Firma gebaut hat, Einbindung in ein EDV-System des Auftraggebers oder nur PDF/Plot)?

Ich kann bei der Bauvermessung gut verstehen, dass die Bindung an Baukosten aufgehoben wurde, da die genannten Randbedingungen - und noch einige mehr - letztendlich den Aufwand und damit das benötigte Honorar definieren. Üblicherweise wird auch der Vorbereitungs-, Vor-Ort- und Dokumentationsaufwand als Zeitbedarf geschätzt und mit passenden Stundensätzen als Kalkulationsbasis versehen.

Wenn Sie spasseshalber einmal ausrechnen möchten, was denn nach HOAI für ein Honorar herauskäme (spasseshalber deshalb, weil Sie damit in vielen Gegenden Deutschlands häufig keinen Auftrag bekommen dürften), müssen die Honorare für beide Objeklte getrennt berechnet werden. Vor allem aber die Honorarzonen und die zu erbringenden Teilleistungen sollten Sie auch hierbei vorher genau prüfen und bewerten, damit die Rechnerei wenigstens in sich Sinn ergibt.

Frohes Kalkulieren wünsch ich dann!

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

25.11.2010 at 21:38 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
swalker
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 25.11.2010
IP: Logged
icon Re: kombinierte Bauvermessung

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Sie haben die Problematik sehr gut beschrieben.
Bauvermessungen zu kalkulieren ist im Detail schwierig, da meistens die Anforderungen sehr unterschiedlich sind.
Dafür eine Stundenzahl aus Erfahrungswerten abzuleiten ist ebenfalls ziemlich schwierig.

Wie ich finde bietet die HOAI aber immer noch einen Orientierungswert mit Beschreibung der dazugehörigen Leistungen.

Wenn dann das Verhältnis Stundenkalkulation / HOAI Wert passt, kann man seine Stundenkalkulation damit ein wenig auf Plausibilität prüfen.

Wie das Verhältnis passt, bleibt jedem selbst überlassen.
Aber wie Sie schon sagten, gibt der HOAI Wert eher die maximale Obergrenze vor.

01.12.2010 at 09:32 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : kombinierte Bauvermessung
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no