fdoell
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Re: kombinierte Bauvermessung
Für ein Angebot der Bauvermessung für einen Kanal und eine Straße muss man zunächst einmal wissen, was alles vorhanden ist und was benötigt wird.
Also bei der Straße: gibt es eine ausführliche Entwurfsvermessung? Wie liegt die Planung vor - sind Koordinaten von Hauptpunkten gegeben, sind Hauptpunkte auf definierte andere Punkte vermasst, müssen Sie alles aus dem CAD abgreifen oder gibt es nur ungenaue Papierpläne ohne detailiierte Achs- bzw. Straßenrandsberechnungen? Gibt es Deckenbücher? Dann: was ist denn alles abzustecken - Böschungslehren für die Grobprofilierung (alle wieviel Meter), Pflöcke mit Anschrieben oder Nägeln, Achspunkte alle wieviel Meter, Bordsteinpunkte oder Straßenränder wie häufig, Anfänge, Mittelpunkte und Endpunkte von Radien, wieviele Sicherungspunkte, ein Höhenfestpunkt oder mehrere oder gleich der Höhenantrag für die Schnüre (macht oft der Schachtmeister)?
Und: welche Anforderungen gibt es denn an die Lagegenauigkeit der Kanalabsteckung- 1 dm, 2 dm? Wie sind die Schächte vermasst oder koordiniert? Reicht ein Höhenfestpunkt oder braucht es mehr? Werden Sicherungspunkte benötigt?
Für beide Objekte: welche Dokumentation ist gefordert (Croquis, Einmeßskizzen, Punktbeschreibungen, AUsdrucke der Absteckdaten bei elektronischen Geräten, Kontrollplots, alles im Ordner mit Bescheinigung der letzten Geräteeichung oder Waschzettel in die Hand)? Ist auch eine Überprüfung am entstehenden Bauwerk erforderlich und müssen Bestandspläne gefertigt werden (wenn ja;: nur Lagepläne oder auch Längsschnitte und/oder Schachtdetails, welcher Inhalt noch ausser dem was die Firma gebaut hat, Einbindung in ein EDV-System des Auftraggebers oder nur PDF/Plot)?
Ich kann bei der Bauvermessung gut verstehen, dass die Bindung an Baukosten aufgehoben wurde, da die genannten Randbedingungen - und noch einige mehr - letztendlich den Aufwand und damit das benötigte Honorar definieren. Üblicherweise wird auch der Vorbereitungs-, Vor-Ort- und Dokumentationsaufwand als Zeitbedarf geschätzt und mit passenden Stundensätzen als Kalkulationsbasis versehen.
Wenn Sie spasseshalber einmal ausrechnen möchten, was denn nach HOAI für ein Honorar herauskäme (spasseshalber deshalb, weil Sie damit in vielen Gegenden Deutschlands häufig keinen Auftrag bekommen dürften), müssen die Honorare für beide Objeklte getrennt berechnet werden. Vor allem aber die Honorarzonen und die zu erbringenden Teilleistungen sollten Sie auch hierbei vorher genau prüfen und bewerten, damit die Rechnerei wenigstens in sich Sinn ergibt.
Frohes Kalkulieren wünsch ich dann!
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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