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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : EnEV
Beitrag von Nachricht
pesau
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 09.04.2003
IP: Logged
icon EnEV

Frage an Architekten- und Ingenieur-Kollegen: Wie haltet Ihr es mit der Abrechnung von Leitungen im Bereich Bauphysik? was ist durchsetzbar als Honorar? Gibt es Grundsatzurteile o.ä.?

09.04.2003 at 12:43 Uhr
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DI Adler
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 18.06.2003
IP: Logged
icon Re: EnEV

Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung wurde dem Planer ein größeres Aufgabengebiet auferlegt als es die bisherige Wärmeschutzverordnung verlangte.


Die Bearbeitung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik verursacht nun wesentlich mehr Planungsaufwand. Diese Mehrleistung muss natürlich auch entsprechend vergütet werden.

In den §§ 77 und 78 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) werden die Leistungen und das Honorar für Thermische Bauphysik genau beschrieben. Derzeit existiert noch keine gültige Honorartabelle für das Erstellen des Energiepasses.

Im Bauphysikkalender 2002 wird empfohlen, die Tabellenwerte der Honorartafel von HOAI § 78 in Abhängigkeit vom Schwierigkeitsgrad der Baumaßnahme mit einem Leistungsfaktor von 1,8 = F gesamt = 2,9 zu beaufschlagen.
Der untere Empfehlungswert ist hierbei nur anwendbar, sofern bei einfachen Baumaßnahmen das vereinfachte Verfahren entsprechend der Energieeinsparverordnung zur Anwendung kommen kann.

Im Regelfall wird eine Näherung zum oberen Richtwert notwendig sein. Es ist jedoch auch nicht ausgeschlossen, dass bei bestimmten Randbedingungen auch der obere Richtwert überschritten werden muss. Für effektives Planen gemäß der EnEV ist die Nutzung komfortabler Software unumgänglich.


23.06.2003 at 19:08 Uhr
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