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anonymus
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 05.10.2011
IP: Logged
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Wann muss der AG den Umbauzuschlag nach § 59 gewähren
Das Problem besteht darin, dass viele AG den Umbauzuschlag, auch für eindeutige Umbauten im Bereich des Straßen- und Tiefbaus nicht gewähren.
Die Frage ist nun, welche Randbedingungen müssen erfüllt sein, damit der Umbauzuschlag gewährt werden muß. Reicht der Umstand, dass es sich z. Bsp.um eine Straße mit einer gebundenen Gradiente handelt allein schon aus, dass der Umbauzuschlag fällig wird. Welche Erfahrungen gibt es dazu und wie wird es andernorts gehandhabt?
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15.02.2002 at 17:12 Uhr |
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