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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Innenarchitekonische Beratung
Beitrag von Nachricht
cbm
Level: Jr. Member
Beiträge: 11
Registriert seit: 19.08.2010
IP: Logged
icon Innenarchitekonische Beratung

Hallo zusammen,
vielleicht hat jemand einen Vorschlag, wie ich zu einer Honorar"prognose" in folgender Situation komme:
ein Auftraggeber möchte sein EFH innen komplett neu gestalten. Er hat vor, die Bauaufsicht selbst zu führen und auch die Angebote selbst einzuholen... er wünscht von mir eine Beratung auf gestalterischer Ebene, d.h. bezüglich Materialien, Farbe, Licht... natürlich möchte er auch einige Tipps zur Veränderung der Raumsituation, Akustik... eben alles, was er sich selbst gestalterisch nicht zutraut. Nun frage ich mich erstens: wie gestalte ich einen Vertrag? und vor allem: wie berechne ich das Honorar bzw die Vorausschätzung des Honorars? Er möchte natürlich jetzt schon wissen, was es kosten könnte (meine Arbeit)
Ich habe keinen Einblick in die zu erwartenden Kosten.... meine Aufgabe soll rein beratend sein. Sicherlich kann ich mit ihm ein Honorar nach Einzelstundennachweis vereinbaren- dies habe ich auch angedeutet - er möchte eine Pauschale in irgendeiner Form. Mir fehlt natürlich die Grundlage für eine solche Berechnung ( Kosten liegen ja nicht vor). Ich dachte auch schon an eine Art Staffelhonorar - für die erste Grundberatung, dann folgende Termine... bis man mal weiss, wie die Sache weitergeht..
Hat jemand Erfahrung auf diesem Gebiet?
Im Endeffekt würde ich gerne den IA Vertrag zugrunde legen, um mich auch rechtlich abzusichern, aus welchen Leistungphasen ich Aufgaben übernehme, denn er sprach auch noch von Abnahme einiger Gewerke... Das möchte ich natürlich in keinem Fall, da ich ja mit der Abwicklung nicht betreut sein soll...
Ich freue mich auf anregende Hinweise...
mit den besten Wünschen für 2011
cbm

13.01.2011 at 21:14 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Innenarchitekonische Beratung

Wenn Sie nur beraten und nicht planen, können Sie das Honorar ja frei gestalten. Je Stunde, je Beratungstermin bis x oder bis y Sunden vor Ort usw.

Bezüglich Pauschalen gilt dann allerdings der alte Grundsatz: "erst sprechen wir über Leistung, dann über Honorar." Machen Sie Ihrem Auftraggeber klar, dass nur eine pauschale und damit eindeutig definierte Leistung ein pauschales Honorar rechtfertigt. Wenn er jetzt seinen Beratungsbedarf noch nicht kennt, geht das eben nicht pauschal. Er wird ja auch - solange er nicht weiß was er im einzelnen umgestalten möchte - keinen Handwerker finden, der ihm ein (annehmbares) Pauschalangebot dafür unterbreitet...

Sollte er dann auch noch HOAI-Leistungen wünschen, geben Sie ihm doch mal Anlage 11 der HOAI zu lesen und fragen ihn, ob er nicht doch Planungsleistungen nach HOAI braucht. Nur wenn er alle Leistungen in Anlage 11 selbst übernehmen will, können Sie auf ein HOAI-Honorar verzichten.

Wenn er partout eine Pauschale will, hier mein Vorschlag: bieten Sie ihm 4 halbe Tage vor Ort an zum Gesamtpreis netto von x (z.B. 2.000 €). Da geben Sie dann alles was Sie wissen weiter. Wenn er dann noch nicht genug Beratung hat um selbst zu planen, müssen Sie nochmal über was anderes reden...

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

13.01.2011 at 23:22 Uhr
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