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inga
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 02.02.2011
IP: Logged
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Honorar 2. Architekt nach Kündigung des ersten
Hallo,
Mein Lebensgefährte und ich bauen zur Zeit auf seiner alten Instrumentenbauwerkstatt unsere neue Wohnung.
Der Rohbau der Wohnung ist so mangelhaft, dass der Gutachter uns einen Totalschaden bestätigt. Die Fehler liegen sowohl beim Maurer (Subunternehmer) und beim Zimmermann als auch beim Architekten. Dieser ist für die LPhasen 1-9 engagiert. Es gibt keine Ausführungsplanung 1:50, keine oder falsche Detailzeichnungen, keine Bauüberwachung.
Wir wollen ihm kündigen, haben uns einen Anwalt gesucht und hoffen, dass wir den Schaden ersetzt bekommen.
Wir haben einen Architekten gefunden, der bereit wäre, den Bau zu übernehmen. Sollte der Rohbau abgerissen und neu gebaut werden, möchte er das ganz normale Honorar nach der HOAI. Sollte es auf eine Sanierung hinauslaufen, möchte er das doppelte Honorar. Frage: Ist das rechtens oder üblich?
Vielen Dank für ein wenig Hilfe,
Inga.
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02.02.2011 at 09:01 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Honorar 2. Architekt nach Kündigung des ersten
Hallo Inga,
quote: inga wrote
Der Rohbau der Wohnung ist so mangelhaft, dass der Gutachter uns einen Totalschaden bestätigt.
Na, das hört sich aber gar nicht gut an!
Ich hoffe, der Gutachter ist vom Gericht bestellt und nicht euer eigener, denn bei einem derartigen Schaden wird es in der Regel auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen und da könnte es Beweisprobleme geben, wenn der Pfusch dann bereits saniert sein sollte.
Den Begriff "Totalschaden" würde ich jetzt so interpretieren, dass eine "Reparatur" teurer ist als ein Abbruch mit anschließendem Neubau. Von daher würde sich die Frage nach einer Sanierung ohnehin nicht stellen.
Falls aber doch, wäre die Frage, ob es sich um einen Umbau oder eine Instandsetzung handelt? (Begriffe siehe hier: [url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#2[/url])
Dementsprechend würde man nach § 35 oder § 36 HOAI ([url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#35[/url]) abrechnen.
Selbst im (teureren) Umbaufall kann eine Sanierung also eigentlich höchstens 80 % teurer werden, als bei einem normalen Neubau, wenn man als Grundannahme immer von der gleichen Basis, z.B. Mindestsätzen, ausgeht.
Wenn der Architekt natürlich einen Neubau zum Mindestsatz der HOAI, einen Umbau jedoch nur zum Höchstsatz der HOAI durchführen würde, dann können schon 100% Honorarunterschied bestehen. So kann man natürlich die ein oder andere Variante auch beeinflussen.
Grundsätzlich würde ich aber sagen: das doppelte Honorar ist zu viel!
Viele Grüße
bento
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03.02.2011 at 23:13 Uhr |
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inga
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 02.02.2011
IP: Logged
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Re: Honorar 2. Architekt nach Kündigung des ersten
Hallo bento,
Vielen Dank für die Antwort!
Ich werde gleich einmal Ihren Links folgen und mich schlau machen. Danke!
Es stimmt; es hört sich gar nicht gut an, und wir sind auch ziemlich am Ende.
Der Gutachter ist ein vereidigter, von der Handwerkskammer bestellter. Er sagt (wir haben es noch nicht schriftlich), die Lage und die Schuldfrage sei eindeutig (verbockt hat es der Architekt, der auch Bauleiter ist).
Er sowie der Anwalt sind sehr zuversichtlich, dass sich die Sache außergerichtlich klären lässt. Wir hoffen es sehr.
Viele Grüße,
inga.
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04.02.2011 at 09:56 Uhr |
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