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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Honorarabrechnung HOAI 1996 und 2009 anrechenbare Kosten
anrechenbare Kosten HOAI 1996 und 2009
Anwendung HOAI 1996/2009
anrechenbare Kosten
Beitrag von Nachricht
bau110
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 09.02.2011
IP: Logged
icon Honorarabrechnung HOAI 1996 und 2009 anrechenbare Kosten

Hallo,

mein Problem ist äußert komplex, darum muß ich etwas ausholen.
im Jahr 2008 wurden Ingenieurleistungen für die Planung einer Verkehrsanlage sowie Ingenieurbauwerke (Kanal und einer Lärmschutzwall, bestehend aus Wall mit aufgesetzter Wand) vergeben. Es wurde ein sog. "Stufenvertrag" abgeschlossen, in dem den Büro zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt worden sind. Die übrigen Leistungsphasen 5 bis 9 wurden in Aussicht gestellt. Grundlage des Vertrags war die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige HOAI, also die HOAI 1996/2002.
Die Leistungsphasen 1 bis 3 bzw. 4 wurden Anfang des vergangenen Jahres erbracht. Aufgrund des Inkrafttreten der HOAI 2009 wurden für die Leistungsphasen 5 bis 9 ein neuer Vertrag auf Basis der HOAI 2009 in 2010 abgeschlossen.
Nun steht die Honorarabrechnung an und die Probleme gehen los:
Die Leistungsphasen 1 bis 3 müssen m. E. nach Kostenberechnung nach der HOAI 1996/2002 abgerechnet werden.
Die Leistungsphasen 5 bis 9 wurden erst nach Inkrafttreten der HOAI beauftragt und müssen m. E. nach der Kostenberechnung (DIN 276-4 2009) abgerechnet werden.
Eine Kostenberechnung nach DIN wurde erst mit der Schlußrechnung vorgelegt. Welche Auswirkungen hat dies?
Wie wirken sich Nachträge wegen Bodenaustausch während der Baumaßnahme auf die anrechenbaren Kosten aus?
Sind die Kosten für ein Straßenbegleitgrün (vereinzelte Bäume) bei KGr. 514 bei den Verkehrsanlagen als anrechenbare Kosten zu berücksichtigen?
Wie verhält es sich bei der Begrünung des Walls bzw. der Lärmschutzwand beim Leistungsbild Ingenieurbauwerken?
Können die Kosten für den Kanal (10.000 €) sowie für den Lärmschutzwall und -wand (rund 90.000 €)gemeinsam als anrechenbare Kosten zusammengefaßt und abgerechnet werden?
M. E. ist für den geschütteten Wall und die daraufbefindliche Wand (Höhe Wall rund 3 m + 3 m für die Wand und dies auf einer Länge von rund 120 m) eine Statik erforderlich. Wie würde diese abgerechnet?

Ich wäre Ihne sehr verbunden, wenn mir die "Profis" im Forum bei meinen Fragen weiterhelfen könnten.

Vielen Dank!

Bau110

09.02.2011 at 18:51 Uhr
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