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Christian
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Beiträge: 2
Registriert seit: 02.05.2003
IP: Logged
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Bindungsverpflichtung der Öffentlichen Hand an die HOAI
Als Mitarbeiter einer Körperschaft öffentlichen Rechts im Baubereich interessiert es mich, ob es für öffentliche Auftraggeber eine rechtliche Bindung an die HOAI gibt. Zur Zeit beschäftige ich mich mit dieser Frage, da ich Leistungen nach HOAI Lp 5-9 vergeben möchte, doch neben Honorarangeboten nach HOAI ein weiteres, pauschalisiertes Festpreisangebot vorliegen habe. Aus dem Angebotsschreiben:"Ihr Einverständnis vorausgesetzt, sind wir unter Bezug auf unsere Aufwandskalkulation sowie §§ 6,7 der HOAI auch bereit, unser Angebot im Sinne einer Festpreisregelung zu pauschalisieren." Frage: Darf eine Körperschaft öffentlichen Rechts auf ein solches Angebot eingehen?
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02.05.2003 at 11:46 Uhr |
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