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Thommy
Level: Gast
IP: Logged
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Anrechenbare Kosten vor LPH 1
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich habe einen Gebäudevertrag nach HOAI 2009 für die LPH 1-9 zu fertigen. Da LPH 2 und 3 noch nicht erbracht sind, gibt es auch noch keine Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung. Auf welcher Grundlage berechne ich das Honorar vorläufig für den Vertrag? Abgerechnet wird ja dann sowieso nach der Kostenberechnung der LPH 3.
Viele Grüße von Thommy
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18.04.2011 at 14:41 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten vor LPH 1
Sie müssen halt die anrechenbaren Kosten für die einzelnen Leistungsbilder vorläufig annehmen.
Bei Gebäuden geht das z.B. über €/m³ umbauten Raum oder €/m² Nutzfläche, die Sie dann auch noch nach Erfahrungswerten in Baukonstruktion und technische Ausrüstungen unterteilen können, wenn SIe möchten. Gibts als Tabellen oder in Baukostenschätzsoftware. Schauen Sie doch mal in der Bibliothek Ihres Vertrauens unter "Baukosten".
Oder mal ganz schnell unter http://www.bauskript.de/online-rechner/baukosten/baukosten-efh.html (kann ich fachlich nicht beurteilen, sieht aber ganz durchdacht aus).
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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18.04.2011 at 16:08 Uhr |
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