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uphues
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 01.06.2011
IP: Logged
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Umbautzschlag bei Straßenerneuerung
Hallo,
einfache Frage, aber schwieriges Thema bei Vertragsverhandlungen mit Ing.-Büros:
Steht dem Planer ein Umbauzuschlag zu, wenn z.B. eine vorhandene Wohnstraße grundhaft erneuert wird? Die vorhandene Bausubstanz wird also komplett durch neue ersetzt. Manche Planer argumentieren für einen Umbauzuschlag, da z.B. bestehende Gundstückszufahrten als "vorhandene Bausubstanz" in der Planung berücksichtigt werden müssen...
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01.06.2011 at 14:36 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Umbautzschlag bei Straßenerneuerung
Wenn der ganze Oberbau erneuert wird, ist das kein Umbau des Bestands, sondern ein Neubau oder Wiederaufbau.
Die Aufwendungen wegen vielfältiger Höhenanpassungen - als Beispiel für schwierigere Planungsrandbedingungen als im Normalfall - werden auch normalerweise nicht über einen Umbauzuschlag bewertet: nach § 43 Abs. 2-4 i.V.m. § 47 Abs. 2 gehen diese Schwierigkeiten in die Bewertung der Honorarzone ein.
Die Regelungen im eigentlichen Verordnungstext haben systematisch Vorrang vor den hilfsweise Verwendung finden könnenden Objektlisten in Anhang 3.5, die ausweislich ihrer jeweiligen Überschrift auch nur "in der Regel", d.h. soweit nichts dagegen steht, anzuwenden sind.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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01.06.2011 at 20:10 Uhr |
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