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arnostatik
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 15.05.2003
IP: Logged
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Voraussetzungen für LP4
In einem Streit mit einem Bauherren stellt sich die Frage, ob die Phasen 1 bis 3 des § 64 HOAI Voraussetzung sind für die Erarbeitung der Leistungen Phase 4. Weiterhin interessiert mich, inwieweit ich dann Leistungen der Phasen 1-3 nachweisen muss.
Kann mir jemand helfen?
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15.05.2003 at 09:52 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Voraussetzungen für LP4
Mittlerweile gehen die Gerichte davon aus, dass nach der Systematik der Leistungsbilder der HOAI vorangehende Leistungsphasen erforderlich sind, um nachvollgende Leistungsphasen sachgerecht bewältigen zu können.
Wenn beispielsweise der Auftrag an einen Architekten lautet, er solle eine Baugenehmigung beschaffen, so ist nicht nur die Leistungsphase 4 beauftragt, sondern die Leistungsphasen 1 bis 4.
Sie müssen natürlich in den vorangegangenen Leistungsphasen auch tatsächlich Ergebnisse erzielt, vorläufige Erkenntnisse mit Ihrem Auftraggeber erörtert und Ihre Arbeit auch in groben Zügen dokumentiert haben.
Wenn Ihr Auftraggeber die Leistungsphasen 1 bis 3 nicht vergüten will, müsste er auch darstellen, weshalb diese Phasen ausnahmsweise nicht beauftragt sein sollen - hat er Ihnen aussagefähige Ergebnisse bis zur Entwurfsplanung übergeben?
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Miky
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20.05.2003 at 18:09 Uhr |
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