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Kuerzel
Level: Gast
IP: Logged
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Abrechnung korrekt
Wir haben jetzt vom Architekt das Baugesuch vorliegen. Vereinbart war,
dafür insgesamt 27 % des Honorars zu bezahlen. Jetzt wird die Rechnung fällig,
die Statik wurde aber noch nicht errechnet. In welcher Leistungsphase ist dies drinnen? Erst in der Ausführungsplanung?
MfG Kürzel
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22.05.2003 at 22:37 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Abrechnung korrekt
Die Statik (oder genauer: Tragwerksplanung) ist keine Leistung des Architekten und daher auch nicht mit dem Honorar der Leistungsphasen des Teil II der HOAI (Leistungen bei Gebäuden, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten, §§ 10 bis 27) abgegolten.
Die Tragwerksplanung ist eine separate Leistung nach Teil VIII der HOAI (Leistungen bei der Tragwerksplanung, §§ 62 bis 67), die in der Regel von einem Statiker/Bauingenieur erbracht wird. Sie ist vom Bauherrn zu beauftragen und zu bezahlen, wenn kein Generalplanervertrag vorliegt, der dem Architekten die Veranlassung und Bezahlung der Tragwerksplanung überträgt.
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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23.05.2003 at 09:26 Uhr |
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