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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Paragraf 1 HOAI 2009
Beitrag von Nachricht
info@bauwvier.de
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 04.08.2011
IP: Logged
icon Paragraf 1 HOAI 2009

Guten Tag,
Unten zitierter Paragraf 1 zur HOAI 09 muß ja so verstanden werden, das ich (Bürositz in Deutschland) HOAI Leistungen welche ich ins Ausland verlagere (z.B nach Indien, China...) nach der dort gültigen Honorarordnung abrechne. Würde bedeuten dortige z.B Rupien Währung in Iniden, welche vergleichweise wenig Euro sind, könnte ich dem Bauherren in Deutschland in Rechnung stellen?
Stimmt dieser Denkansatz?
freundlichen Gruß

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und Architektinnen und der Ingenieure und Ingenieurinnen (Auftragnehmer oder Auftragnehmerinnen) mit Sitz im Inland, soweit die Leistungen durch diese Verordnung erfasst und vom Inland aus erbracht werden.

04.08.2011 at 13:29 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Paragraf 1 HOAI 2009

quote:
info@bauwvier.de wrote:
Guten Tag,
Unten zitierter Paragraf 1 zur HOAI 09 muß ja so verstanden werden, das ich (Bürositz in Deutschland) HOAI Leistungen welche ich ins Ausland verlagere (z.B nach Indien, China...) nach der dort gültigen Honorarordnung abrechne.

Wie "verlagert" man denn Leistungen ins Ausland, ohne dort eine Niederlassung zu gründen?
Welche Honorarordnung es dort gilt oder ob es überhaupt eine gibt, sagen die Landesvorschriften (oder auch nicht).
Statik im Urlaub am Strand von Porto Christo zu erbringen, dürfte wohl nicht reichen.

quote:
Würde bedeuten dortige z.B Rupien Währung in Iniden, welche vergleichweise wenig Euro sind, könnte ich dem Bauherren in Deutschland in Rechnung stellen? Stimmt dieser Denkansatz?
Das verstehe ich überhaupt nicht!
Wenn die Leistungen im Ausland für einen Auftraggeber in Deutschland erbracht werden, muss sich der Erbringer nicht an die HOAI halten. Abrechnen kann er in einer x-beliebigen Währung, die mit dem AG allerdings abgesprochen sein sollte. Dazu gibt es normalerweise Verträge. Am Ende kann man sich auch mit Kamelen bezahlen lassen oder mit griechischen Staatsanleihen!

Viele Grüße
bento

[Edited by bento on 04.08.2011 at 17:07 Uhr]
04.08.2011 at 17:06 Uhr
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