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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : AK bei der Abrechnung von Aufzugsanlagen
Beitrag von Nachricht
Mswebbox
Level: Member
Beiträge: 23
Registriert seit: 25.10.2010
IP: Logged
icon AK bei der Abrechnung von Aufzugsanlagen

Hallo zusammen,

uns beschäftigt momentan das Thema „Ermittlung der anrechenbaren Kosten bei der Abrechnung von Aufzuganlagen (§ 51 Abs. 2, Anlagengruppe 6, HOAI)“.

Situation: Beauftragt sind Planungsleistungen (HOAI 2009) für 5 Aufzuganlagen, welche im Rahmen von drei Bauabschnitten (überlappen sich zeitlich) realisiert werden sollen.

BA 1: 1 Anlage in einem Schacht
BA 2: 3 Anlagen als Aufzuggruppe
BA 3: 1 Anlage in einem Schacht

Frage: wie sind die anrechenbaren Kosten zu ermitteln?

Nach § 52 Abs. 1 richtet sich das Honorar nach den anrechenbaren Kosten der Anlagen nach einer Anlagengruppe. Damit ist grundsätzlich geregelt, dass die (Aufzugs-) Anlagen nicht ge-meinsam mit Anlagen einer anderen Anlagengruppe abgerechnet werden.

Ergänzend wird in § 52 Abs. 2 vorgegeben, dass die in § 11 Abs. 1 vorgegebene Grundsatzregelung der getrennten Honorarberechnung ausgeschlossen werden soll, wenn die erwähnten Tatbestandsvoraussetzungen „… in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang als Teil einer Ge-samtmaßnahme geplant, betrieben und genutzt werden. …“ vorliegen.

Übertragen auf unseren Fall: Auf dieser Basis müssten demnach die anrechenbaren Kosten aller 5 Aufzugsanlagen für die Honorarermittlung addiert werden.

Bedeutet dies nun konkret, dass alle fünf Aufzugsanlagen zusammengefasst betrachtet werden müssen (also die anrechenbaren Kosten zusammengefasst werden müssen) oder kommt doch eine Einzelabrechnung Frage, da jede für sich alleine betrieben werden kann (funktionaler Anlagenbegriff)?

Die Einzelbetrachtung liegt u. E. zumindest bei den Anlagen der Bauabschnitte 1 und 3 nahe, da jeweils Planungsleistungen für die einzelne Anlage erbracht werden. Die Aufzugsgruppe aus Bauabschnitt 2 wird jedoch in ihrer Gesamtheit geplant und daher könnten hier die Kosten addiert zu betrachten sein.

Auch nach Durchsicht der gängigen Kommentierung haben wir bisher keine für uns schlüssige Argumentation hinsichtlich der (gemäß Baugefühl) durchzuführenden Getrenntabrechnung finden können.

Dank vorab für Tipps zum Thema.

Gruß
Ch. Meyer

26.08.2011 at 08:21 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: AK bei der Abrechnung von Aufzugsanlagen

Guten Tag,

im Deutschen Ingenieurblatt ist dazu aktuell ein interessanter Beitrag unter http://www.schiele-schoen.de/schieleschoendata/files/divers/originals/dib_08-11_60.pdf erschienen, der sich mit der zeitlichen Trennung von Bauabschnitten befasst.

Ihre Einschätzung "Die Einzelbetrachtung liegt u. E. zumindest bei den Anlagen der Bauabschnitte 1 und 3 nahe, da jeweils Planungsleistungen für die einzelne Anlage erbracht werden. Die Aufzugsgruppe aus Bauabschnitt 2 wird jedoch in ihrer Gesamtheit geplant und daher könnten hier die Kosten addiert zu betrachten sein." kann ich teilen, da der gemeinsame Betrieb bei einer Aufzuggruppe als gegeben angesehen werden muss, während die BA 1 und 3 jeweils separat betrieben werden.

Die Objektbildung (hier: die 3 Bauabschnitte) erfolgt dann für alle Leistungsphasen, auch wenn Teile der Planung zeitgleich erfolgen.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

26.08.2011 at 09:56 Uhr
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Mswebbox
Level: Member
Beiträge: 23
Registriert seit: 25.10.2010
IP: Logged
icon Re: AK bei der Abrechnung von Aufzugsanlagen

Hallo Herr Doel,

vielen Dank für Ihre Hinweise und die Info zum interessanten Artikel. Sie haben mal wieder weiter geholfen.

Mit freundlichem Gruß
Christoph Meyer

26.08.2011 at 11:54 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : AK bei der Abrechnung von Aufzugsanlagen
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