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fn1962
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 06.09.2011
IP: Logged
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mehrere Vorplanungen - Variante oder Alternative
Wir haben folgendes Problem:
Ausgangssituation:
Vom AG wird eine Grundlagenermittlung und Vorplanung (LP 1 und 2, HOAI) für ein wasserbauliches Vorhaben (Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit eines Gewässers) beauftragt.
In der vom AG formulierten Zielsetzung wird die Bestandaufnahme und die Darstellung/Erarbeitung eines Vorschlags für die mögliche Umgestaltung des Querbauwerkes gefordert.
Als Priorität der Umsetzung werden drei Umsetzungsvarianten vorgegeben:
I Kompletter Rückbau des Querbauwerkes
II Umbau des Querbauwerks zu einer rauen Sohlgleite
III Bau eines Umgehungsgerinnes bzw. einer technischen Fischauftstiegsanlage
Die Vergütung der Planungsleistung soll nach der vom AG geschätzten Bausumme (gemäß HOAI) erfolgen bzw. nach erfolgter Kostenschätzung für die Umsetzung
einer der drei Varianten (Vorzugsvariante).
Ausgeführte Leistungen des beauftragten Planungsbüros:
Vom Planungsbüro/AN wurden die Umgestaltung des Querbauwerkes in den oben aufgeführten 3 Varianten untersucht, textlich in separaten Kapiteln erläutert, hydrologisch/bautechnisch voruntersucht und in jeweils separaten Planunterlagen plangrafisch dargestellt. Aus den 3 Varianten wurde nach Ermittlung der Einzelkosten für jede Variante eine Vorzugsvariante abgeleitet und zur Umsetzung empfohlen.
Frage:
Ist bei der Erstellung von drei separaten Planungsvarianten (oder sollte man besser von Alternativen sprechen) die Vergütung von nur einer Variante gerechtfertigt oder müßten nicht alle drei Varianten separat vergütet werden, da es sich um inhaltlich völlig unterschiedliche Lösungsansätze handelt, die jeweils einzelne Untersuchungen/Berechnungen und Betrachtung/plangrafische Darstellungen verlangen. Zumindest müsste aus unserer Sicht die planerische/textliche/inhaltliche Erarbeitung der Vorentwürfe gesondert vergütet werden (LP 2, HOAI), die Bestands- und Ausgangsdatenermittlung ist für alle 3 Varianten weitestgehend gleich (LP 1, HOAI).
Vielen Dank.
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06.09.2011 at 11:51 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: mehrere Vorplanungen - Variante oder Alternative
Guten Tag,
für diesen Fall ist § 10 HOAI 2009 einschlägig:
§ 10 Mehrere Vorentwurfs- oder Entwurfsplanungen
Werden auf Veranlassung des Auftraggebers mehrere Vorentwurfs- oder Entwurfsplanungen für dasselbe Objekt nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen gefertigt, so sind für die vollständige Vorentwurfs- oder Entwurfsplanung die vollen Prozentsätze dieser Leistungsphasen nach § 3 Absatz 4 vertraglich zu vereinbaren. Bei der Berechnung des Honorars für jede weitere Vorentwurfs- oder Entwurfsplanung sind die anteiligen Prozentsätze der entsprechenden Leistungen vertraglich zu vereinbaren.
Frage 1: sind die genannten Lösungsansätze grundsätzlich verschiedene Anforderungen? Es gibt Urteile zum Hochbau, die einer Grundrissänderung derart dass die Tragwerksplanung überarbeitet werden muss (d.h. bei entsprechend abweichenden geometrischen Abmessungen eines ansonsten ähnlichen Hauses) bereits von geänderten Anforderungen sprechen. In Ihrem Fall ist das also klar zu bejahen.
Frage 2: wie sind die Alternativen zu bewerten? Die frühere Lösung des § 20 HOAI 1996/2002, wonach die umfassendste Vorplanung voll und die übrigen zur Hälfte zu berechnen waren, ist in der HOAI 2009 entfallen. Der Aufwand für die zusätzlichen Planungen ist individuell zu ermitteln. Ich empfehle eine Teilleistungs-Prozenttabelle und die Bewertung jeder Teilleistung hinsichtlich ihrer Erfordernis oder Nichterfordernis. Das kann in der Summe mehr oder weniger als die Hälfte der ganzen Vorplanungprozentsätze ausmachen.
Noch ein Tipp: eine Bestandsaufnahme kann einen wesentlich größeren Umfang annehmen als eine Grundlagenermittlung nach Lph. 1.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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06.09.2011 at 15:11 Uhr |
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fn1962
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 06.09.2011
IP: Logged
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Re: mehrere Vorplanungen - Variante oder Alternative
Guten Tag Herr Döll,
danke für Ihre schnelle Antwort.. Das kann ich so gut nachvollziehen.
Eine andere Frage ist ja nun, inwieweit wir den Anspruch auf, zumindest anteilige, Vergütung durchsetzen können. Bei der Ausschreibung war schon der Hinweis auf diese drei Alternativen (man sprach von Varianten) enthalten, die man betrachten sollte.
Wir haben nun ein Berechnungshonorar auf der Grundlagen von durch den AG geschätzten Baukosten angeboten, allerdings in der Annahme zu den 3 prinzipiellen Möglichkeiten ein paar grundsätzliche Überlegungen anzustellen und nicht mehr.
Dass letztlich drei vollständige Planungen daraus wurden, die noch dazu eine Qualität und Detailtreue aufweisen, die eigentlich fast einer Entwurfsplanung entspricht, war zu Vertragsabschluss nicht abzusehen.
Also nochmal vielen Dank. Im Übrigen ist der Hinweis mit dem Umfang der Bestandsaufnahme richtig, wir hätten vielleicht besser nur von Grundlagenermittlung sprechen müssen. Der Bestand ist ja beim Umgehungsgerinne auch ein anderer als bei der Sohlgleite.
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06.09.2011 at 15:36 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Re: mehrere Vorplanungen - Variante oder Alternative
Bei den drei Umsetzungsvarianten
I Kompletter Rückbau des Querbauwerkes
II Umbau des Querbauwerks zu einer rauen Sohlgleite
III Bau eines Umgehungsgerinnes bzw. einer technischen Fischauftstiegsanlage
stellt sich mir die Frage, ob dreimal DASSELBE OBJEKT vorliegt. Bei "Umbau" und "Wegfall" kann ich mir das nicht so recht vorstellen.
Dann lassen sich ggf. mehrere völlig eigenständige Planungen ohne jegliche Minderungen abrechnen...
____________________________
Miky
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08.09.2011 at 15:36 Uhr |
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fn1962
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 06.09.2011
IP: Logged
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Re: mehrere Vorplanungen - Variante oder Alternative
Danke Miky,
wir werden auf alle Fälle mit dem AG in Nachverhandlungen treten.
Gruß
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08.09.2011 at 15:50 Uhr |
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