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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Anlagengetrennte Abrechnung
Beitrag von Nachricht
Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
icon Anlagengetrennte Abrechnung

Liebe Forumsteilnehmer,

Für Gebäude und raumbildende Ausbauten besagt § 32 II HOAI, dass anrechenbare Leistungen auch die Kosten für Technische Anlagen sind, die der AN nicht fachlich plant oder deren Ausführung er nicht fachlich überwacht. Sie werden anteilig bei den anrechenbaren Kosten berücksichtigt. Wie verhält es sich in dem Fall, dass der beauftragte Architekt auch im Rahmen der Technischen Anlagen fachlich planend oder bauüberwachend tätig wird? Werden diese Leistungen dann separat und ausschließlich nach der Honorartafel für Technische Ausrüstung abgerechnet oder müssen sie zusätzlich immernoch anteilig zu den anrechenbaren Kosten bei Gebäuden gerechnet werden?

Mit freundlichen Grüßen

Mitglied

22.09.2011 at 13:15 Uhr
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fhempel
Level: Sr. Member
Beiträge: 126
Registriert seit: 08.05.2011
IP: Logged
icon Re: Anlagengetrennte Abrechnung

Guten Tag,

die Gebäudeplanung wird unter Beachtung von § 32 HOAI abgerechnet, das heißt, dass die Kosten für die technischen Anlagen entsprechend der Regelung von § 32 Abs. 2 HOAI berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung der Kosten für die technische Ausrüstung gemäß § 32 Abs. 2 HOAI ist allerdings nicht dafür gedacht, dass der Gebäudeplaner (Architekt) die Technische Ausrüstung plant, sondern dass er bei seiner Gebäudeplanung auch durch die Technische Ausrüstung Planungsleistungen erbringen muss. Der Architekt plant z.B. die Lage eines Heizungsraums, die Lage eines Aufzugs usw., der Fachplaner für die Technische Ausrüstung plant dann diese Technische Anlagen selber, z.B. die Heizung, das Wärmeverteilnetz usw. Deshalb ist die Gebäudeplanung immer unter Berücksichtigung der Kosten für die technische Ausrüstung entsprechend § 32 Abs. 2 abzurechnen.

Wenn die Fachplanung für die Technische Ausrüstung vom Architekten mit übernommen wird (hoffentlich kann er das auch), dann muss der Architekt diese Fachplanung neben seiner Gebäudeplanung wie ein Fachingenieur nach Teil 4 Abschnitt 2 §§ 51 bis 54 HOAI abrechnen.

____________________________
Viele Grüße

Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel

Sachverständiger für
Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
Ausschreibung und Abrechnung nach VOB

http://www.hoai-aktuell.de
http://www.architekt-hempel.de

22.09.2011 at 14:38 Uhr
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Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
icon Re: Anlagengetrennte Abrechnung

Sehr geehrter Herr Hempel,

vielen Dank für Ihre Antwort, die mir sehr weitergeholfen und mich auf den richtigen Weg bei einer Angebotsprüfung gebracht hat.

Mit freundlichen Grüßen

Mitglied

26.09.2011 at 09:50 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Anlagengetrennte Abrechnung
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