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RRP
Level: Member
Beiträge: 23
Registriert seit: 25.08.2011
IP: Logged
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Vereinbarung eines Pauschalhonorars
Guten Tag, ich habe folgende Frage:
Es ist beabsichtigt, einen Architekten für die Erstellung der Lph.1,u.2 für den Neubau/Sanierung eines Gebäudes auszuwählen. Es soll ein Pauschalangebot abgegeben werden. Eine Kostengrundlage gibt es noch nicht.
Wie kann zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beurteilt werden, ob das vereinbarte Honorar später dann auch den Mindestsätzen der HOAI entspricht?
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12.10.2011 at 10:01 Uhr |
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fhempel
Level: Sr. Member
Beiträge: 126
Registriert seit: 08.05.2011
IP: Logged
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Re: Vereinbarung eines Pauschalhonorars
Guten Tag,
ein Pauschalhonorar ist nur zulässig, wenn es ein Honorar, das zwischen Mindest- und Höchstsatz liegt, zum Gegenstand hat. Solange keinerlei Grundlagen zur Berechnung des Mindestsatzes vorliegen, ist deshalb keine sichere Pauschalvereinbarung möglich.
Eine einigermaßen verlässliche Pauschale würde eine einigermaßen realistische Kostenannahme und eine möglichst sichere Einordnung in die Honorarzone zur Grundlage haben müssen und dann mit einem so hohen Sicherheitsaufschlag auf den Mindestsatz festgelegt werden müssen, dass eine Mindestsatzunterschreitung nicht zu erwarten ist.
Wenn dem Auftraggeber diese Bedingungen für eine Pauschale sowie die HOAI bekannt sind, muss er wissen, dass ein Pauschalhonorar, wenn es sich später doch als unterhalb des Mindestsatz liegend herausstellt, auf den Mindestsatz anzuheben ist. Wenn der Auftraggeber ein möglichst niedriges Honorar zahlen will, ist er deshalb mit einer Honorarvereinbarung zum Mindestsatz besser beraten.
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Viele Grüße
Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel
Sachverständiger für
Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
Ausschreibung und Abrechnung nach VOB
http://www.hoai-aktuell.de
http://www.architekt-hempel.de
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12.10.2011 at 10:50 Uhr |
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RRP
Level: Member
Beiträge: 23
Registriert seit: 25.08.2011
IP: Logged
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Re: Vereinbarung eines Pauschalhonorars
Hallo Herr Hempel,
vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort! Sie hilft mir sehr weiter.
Viele Grüße
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12.10.2011 at 11:25 Uhr |
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