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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : HOAI-Rechnung trotz Pauschalvergütung?
Beitrag von Nachricht
Schorsch2
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 15.11.2011
IP: Logged
icon HOAI-Rechnung trotz Pauschalvergütung?

Sanfte Grüße an alle Forummitglieder.

Folgender Sachverhalt: Für die Entwurfsplanung eines Passivhauses verlangte der Architekt in April 2009 eine Pauschale von 2500,-€ +MwST. Dieses Angebot wurde von mir angenommen und unterschrieben. Nach erfolgter Entwurfsplanung und anschließender Einreichung des Bauantrages (gegen zus. Pauschale) durch sein Planungsbüro wurde die o.g. Rechnung von mir beglichen.
Jetzt, 2 Jahre später, versucht dieser Architekt seine damalige Leistungen nach HOAI abzurechnen.
Frage: Darf er das?

15.11.2011 at 20:54 Uhr
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fhempel
Level: Sr. Member
Beiträge: 126
Registriert seit: 08.05.2011
IP: Logged
icon Re: HOAI-Rechnung trotz Pauschalvergütung?

Guten Tag,

grundsätzlich ist die HOAI als zwingendes Preisrecht zu beachten. Von daher hätte die Planung nach HOAI abgerechnet werden müssen.

Wenn allerdings der Architekt einem Auftraggeber ein Honorar unterhalb des Mindestsatzes anbietet und der Auftraggeber nicht die HOAI kennen muss, also z.B. ein privater Bauherr (außer dieser hat aus beruflichen Gründen Kenntnis von der HOAI), dann kann sich der Auftraggeber auf Treu und Glauben darauf verlassen, dass der Architekt dieses Angebot auch einhält.

Außerdem hat nach der Architekt nach dieser langen Zeit, nachdem er zunächst offensichtlich die vereinbarten Pauschalen abgerechnet hat, laut einem Urteil des OLG München Urteil (13 U 2062/07 vom 07.08.2007) nicht mehr die Möglichkeit, nachträglich noch eine geänderte Rechnung zum Mindestsatz nach HOAI zu stellen. Nach diesem Urteil kann ein Bauherr, der unverzüglich und vorbehaltlos den ursprünglich geforderten Schlussrechnungsbetrag anweist und wenn seit Erstellung der ursprünglichenSchlussrechnung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist (Zeitmoment ≥ 1 Jahr ) auf die Bindungswirkung dieser ursprünglichen Schlussrechnung vertrauen.

Von daher brauchen Sie die erneute höhere Honorarrechnung wohl nicht zu akzeptieren. Im Zweifel sollten Sie sich allerdings von einem mit der HOAI vertrauten Rechtsanwalt beraten lassen.

____________________________
Viele Grüße

Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel

Sachverständiger für
Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
Ausschreibung und Abrechnung nach VOB

http://www.hoai-aktuell.de
http://www.architekt-hempel.de

16.11.2011 at 08:45 Uhr
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Schorsch2
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 15.11.2011
IP: Logged
icon Re: HOAI-Rechnung trotz Pauschalvergütung?

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann werde ich mal einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen müssen...

16.11.2011 at 22:52 Uhr
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