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wmpartner
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 08.12.2011
IP: Logged
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Anrechenbarkeit von Stundenlohnarbeiten
Kann mir jemand sagen, inwieweit Stundenlohnarbeiten anrechenbar nach alter HOAI sind?
Gehören sie zur Kostengruppe 6 (sonstige zusätzliche Maßnahmen)?
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08.12.2011 at 10:30 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Anrechenbarkeit von Stundenlohnarbeiten
Die Stundenlohnarbeiten sind dort anzusetzen, wo sie anfallen, also von der Art der Leistung abhängig. Ein vom Maurer im Stundenlohn hergestellter Wanddurchbruch wird immer in die Kostengruppe 300 gehören, eine vom Installateur vorgenommene Wasserleitungsverlegung in die Kostengruppe 400. Natürlich können Sie diese Kosten nur für die Kostenfeststellung ansetzen, es sei denn, sie waren schon von vornherein als erforderlich in Kostenanschlag oder Kostenberechnung ausgewiesen...
...oder sprechen wir hier von Planungsleistungen nach Zeitaufwand? Dann wäre die Kostengruppe 700 relevant.
Das gilt analog natürlich auch für die "alte" DIN 276.
[Edited by Christian Wolz on 08.12.2011 at 10:54 Uhr]
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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08.12.2011 at 10:53 Uhr |
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