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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Welche Rechnung gilt?
Beitrag von Nachricht
Wolfram
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 01.12.2009
IP: Logged
icon Welche Rechnung gilt?

Hallo, wer kann mir diese Frage beantworten.
Für ein Objekt habe ich mit meinem AG einen Festpreis für eine bestimmte Leistung nach HOAI vereinbart. Durch verschiedene Umstände des AG wurde die Leistungsphase 5 nicht realisiert. Ich stellte eine Rechnung aus und liess die Phase 5 weg. Habe aber Zusatzarbeiten und sonstiges angerechnet. Somit erhöhte sich der vereinbarte Betrag wieder etwas. Der AG akzeptierte die Rechnung nicht und wollte eine prüfbare Rechnung nach HOAI . Diese war jedoch viel höher als die ursprünglich vereinbarte. Die zweite Rechnung will mein AG auch nicht bezahlen. Welche Rechnung gilt nun vor Gericht. Über eine schnelle Antwort wäre ich euch sehr dankbar.
Danke im Vorraus

17.12.2011 at 07:08 Uhr
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fhempel
Level: Sr. Member
Beiträge: 126
Registriert seit: 08.05.2011
IP: Logged
icon Re: Welche Rechnung gilt?

Hallo Wolfram,

falls die 2. Rechnung nach HOAI den Mindestsatz zugrunde legt und auch bei allen anderen Honorarfaktoren korrekt nach den Regeln der HOAI aufgestellt worden ist, dann ist diese vom Auftraggeber zu akzeptieren. Eine irgendwie geartete Honorarvereinbarung, die zu einer Mindestsatzunterschreitung führt, ist grundsätzlich unwirksam.
Außerdem kann es doch nicht sein, dass ein Auftraggeber zunächst eine korrekte Abrechnung nach HOAI fordert und diese Rechnung dann anschließend, wenn sie ihm zu hoch ist, doch nicht akzeptieren will.

____________________________
Viele Grüße

Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel

Sachverständiger für
Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
Ausschreibung und Abrechnung nach VOB

http://www.hoai-aktuell.de
http://www.architekt-hempel.de

17.12.2011 at 09:30 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Welche Rechnung gilt?

Hallo Wolfram,

wann wurde der Auftrag erteilt?
Geschah dies schriftlich?
Welche Leistungsphasen waren beauftragt?
Wurden die "Besonderen Leistungen" auch beauftragt?
Sind sie in der HOAI -Abrechnung enthalten?
Existiert eine Teilkündigung?

Viele Grüße
bento

18.12.2011 at 13:04 Uhr
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Wolfram
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 01.12.2009
IP: Logged
icon Re: Welche Rechnung gilt?

Die Auftragserteilung erfolgte schriftlich 2008 HOAI alte Version

Leistungsphasen nach HOAI 1-5

Zusatzleistungen / Mehraufwendungen wurden nicht schriftlich beauftragt

Kündigung erfolgte nach Rechnungsstellung LV 1-4 schriftlich per Anwalt seitens des Kunden

LV 5 wurde in Abzug gebracht, da kein Termin für die Ausführung feststand

Der Umbautermin hat sich ständig wegen Krankheit des Kunden verschobenverschoben

Kunde hat die 1. Rechnung zum Festpreis nicht akzeptiert und verlangte eine prüfbare Rechnung nach HOAI

Diese 2.Rechnung wurde auch nicht akzeptiert, weil höher als die 1. Rechnung.



18.12.2011 at 13:43 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Re: Welche Rechnung gilt?

quote:
Wolfram wrote:
Die Auftragserteilung erfolgte schriftlich 2008 HOAI alte Version

Zusatzleistungen / Mehraufwendungen wurden nicht schriftlich beauftragt

Dann dürfte es mit einer Vergütungsforderung für die "Besonderen Leistungen" schwierig werden!

quote:
Leistungsphasen nach HOAI 1-5
Kündigung erfolgte nach Rechnungsstellung LV 1-4 schriftlich per Anwalt seitens des Kunden
LV 5 wurde in Abzug gebracht, da kein Termin für die Ausführung feststand Der Umbautermin hat sich ständig wegen Krankheit des Kunden verschoben

Mir erschließt sich noch nicht, warum die LP 5 nicht beendet werden konnte. Das hat ja erst einmal nichts mit dem Umbautermin zu tun. Oder hat der AG die "Mitarbeit" verweigert?

Aber nehmen wir mal an, die LP 5 konnte tatsächlich faktisch nicht erbracht werden. Einen Honoraranspruch auf die LP 1-4 gibt es in jedem Fall! War denn die Rechnung als Honorarschlussrechnung (was tatsächlich etwas eigenartig wäre, wenn es nicht abgesprochen gewesen wäre) oder als Abschlagsrechnung bezeichnet?

quote:
Kunde hat die 1. Rechnung zum Festpreis nicht akzeptiert und verlangte eine prüfbare Rechnung nach HOAI Diese 2.Rechnung wurde auch nicht akzeptiert, weil höher als die 1. Rechnung.

Dem Ganzen kann man nur entnehmen, dass ein Pauschalhonorar unterhalb der Mindestsätze vereinbart wurde, denn ansonsten hätte eine Pauschalrechnung für die LP 1-4 zzgl. Besonderer Leistungen auf jeden Fall höher sein müssen als eine Abrechnung nach den Mindestsätzen der HOAI (ohne Besondere Leistungen).

Aber wenn der AG schon eine Abrechnung nach HOAI fordert und diese liegt nun vor, dann ist ja schon mal bis hier alles richtig gelaufen.

quote:
Kündigung erfolgte nach Rechnungsstellung LV 1-4 schriftlich per Anwalt seitens des Kunden

Der AG hat zwar das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen, aber wichtig ist in diesem Zusammenhang die Regelung des § 649 Satz 2 BGB, die wie folgt lautet:
"Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen;
er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt."

Man muss also als Planer nicht vollständig auf die "Honorierung" der LP 5 verzichten.

Viele Grüße
bento

[Edited by bento on 18.12.2011 at 20:31 Uhr]
18.12.2011 at 20:29 Uhr
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Wolfram
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 01.12.2009
IP: Logged
icon Re: Welche Rechnung gilt?

Vielen Dank Bento,

sie haben mir sehr geholfen.

19.12.2011 at 09:04 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Welche Rechnung gilt?
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