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goebler
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Streit bei Falschabrechnung
Für die Erstellung von Bauantragsunterlagen wurde zwischen dem Architekten und einem Bauherren eine Abrechnung nach geleisteten Arbeitsstunden vereinbart.
Bei der Rechnungslegung wurde offensichtlich, dass die Anzahl der Arbeitsstunden unmöglich richtig sein kann, 55 Ah für eine Statik (2 Familienhaus Altbau) und einige Beratungen, der Architekt beharrt aber auf seiner Abrechnung. Welche Einrichtung könnte in einem solchen Fall schlichten, bevor die Sache bei Gericht anhängig wird und zusätzliche Kosten verursacht werden.
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15.02.2002 at 17:13 Uhr |
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