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Karl_G
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 11.01.2012
IP: Logged
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Honorarrechnung nach Stunden
Guten Tag,
ich nahm Mitte letzten Jahres Kontakt zu einem befreundeten/bekannten Architekten auf um die finanzielle Umsetzbarkeit eines Umbaus (Wohnhaus, Wohnraumerweiterung) mit ihm durchzusprechen.
Aus dem Gespräch heraus ergab sich, dass er mir eine Übersicht über die möglicherweise auf mich zukommenden Kosten erstellen sollte. Der bestehende Grundriss wurde ihm von mir zu diesem Zweck überlassen, es wurde zu keinem Zeitpunkt über Honorar oder finanzielle Dinge gesprochen.
Wenige Tage später stellte ich (zufälligerweise) fest, dass einige seiner Mitarbeiter das Grundstück bzw. Wohnhaus vermessen haben (Zitat "da wir gerade in der Gegend waren" - ich habe mir zunächst nichts dabei gedacht.
Daraufhin traf ich mich zum zweiten Mal mit dem Architekten. Er präsentierte mir sechs DinA4 Blätter:
- Ein Seite, überschrieben mit "Entwurfskonzept"; beinhaltet eine halbseitige Handskizze des Wohngebäudes (im Massstab 1:100)
- Ein Deckblatt mit den Anschriften, überschrieben mit "Entwurfskonzept"
- ein dreiseitiges Honorarangebot, bei der er seine Kosten bei einem mgl. Bauvorhaben darlegt (nach LP gegliedert)
- eine Seite "Baukosten", bei der die Flächen des Grundrisses (drei Positionen) mit einem Faktor multipliziert wurden und so eine ca. Bausumme ergeben.
Nun, ein halbes Jahr später, wird mir eine Honorarrechnung vorgelegt. Auf Stunden des Architekten und seiner Mitarbeiter basierend werden insgesamt 14 Stunden verrechnet.
Meiner Meinung nach habe ich nie etwas wirklich in Auftrag gegeben, es handelte sich (meiner laienhaften Ansicht nach) um ein Angebot das (ebenfalls meiner laienhaften Ansicht nach) unentgeltlich sein sollte.
Wie ist Ihre Meinung dazu?
Selbst wenn wirklich etwas abgerechnet werden dürfte/sollte, so doch meiner Meinung nach mit Sicherheit nicht die Arbeitsstunden seiner Mitarbeiter (Vermessung des Grundstücks).
in der Hoffnung auf Rat,
Karl G.
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11.01.2012 at 07:03 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Honorarrechnung nach Stunden
Guten Tag,
möglicherweise handelt es sich um eine Akquisitionsleistung des Architekten (nach dem was Sie geschildert haben sogar wahrscheinlich, aber das müsste im Einzelfall juristisch geklärt werden).
Aufsätze hierzu finden Sie im Internet zuhauf, z.B.
http://www.baunetz.de/recht/Vertrag_Zustandekommen_des_Vertrages_honorarfreie_Akquisition_40937.html
http://www.baunetz.de/recht/Vorentwurf_kostenlose_Akquisition_oder_verguetungspflichtiger_Architektenvertrag__43896.html
http://www.advogarant.de/Infocenter/Archiv/Immobilienrecht/2006/Architektenleistungen.html
http://www.akbw.de/recht/honorar-und-vertragsrecht/akquisition-oder-schon-architektenvertrag.html
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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11.01.2012 at 10:02 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Honorarrechnung nach Stunden
quote: Karl_G wrote:
ich nahm Mitte ... Kontakt zu einem ... Architekten auf um die finanzielle Umsetzbarkeit eines Umbaus ... mit ihm durchzusprechen.
Aus dem Gespräch ... ergab sich, dass er mir eine Übersicht über die ... Kosten erstellen sollte.
Spricht das nicht gegen eine Akquise des Architekten?
M. E. geht es nur noch darum, den Auftragsumfang festzulegen. War eine Vermessung wirklich notwendig oder ist der Architekt hier vorgeprescht?
____________________________
Miky
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11.01.2012 at 10:36 Uhr |
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Karl_G
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 11.01.2012
IP: Logged
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Re: Honorarrechnung nach Stunden
Vielen dank für die beiden bisherigen Antworten. Ich befürchte aber fast dass das Thema - wie die beiden Antworten es andeuten - wohl nicht absolut eindeutig sein wird.
Vielen dank auch insbesondere für die links. Der geschilderte fall in link Nr 3 (Familie möchte feststellen ob sie sich einen Umbau leisten kann etc etc) trifft meine Situation eigentlich ziemlich genau. Mit dem Unterschied dass ich neben den kosten eine 10x10cm große Skizze erhalten habe. Die ursprüngliche ausgangssituation ist aber identisch.
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11.01.2012 at 12:26 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Honorarrechnung nach Stunden
Der Planer ist in einer derartigen Situation eigentlich immer in der schlechteren Position, denn er muss beweisen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist.
Viele Grüße
bento
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11.01.2012 at 22:01 Uhr |
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