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Sabrina
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 25.06.2003
IP: Logged
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Berechnungstabelle Baden-Württemberger Modell
Für eine Honorarberechnung bin ich an die obere Grenze der HOAI gestossen. Meines Wissens gibt es eine Erweiterung nach Oben nach dem Baden-Württemberger-Modell. Wer kann mir weiterhelfen?
MfG
Sabrina
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30.06.2003 at 18:50 Uhr |
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Matthias Hilka
Level: Administrator

Beiträge: 33
Registriert seit: 18.02.2002
IP: Logged
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Re: Berechnungstabelle Baden-Württemberger Modell
Hallo Sabrina,
mit dem "Baden-Württemberger-Modell" sind wohl die sogenannten "RifT-Briefe" gemeint. Das sind die "Richtlinien der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg für die Beteiligung freiberuflich Tätiger". Nähere Infos hierzu gibts auf den Internetseiten "[url=http://www.rift-online.de]RifT-online[/url]" des Finanzministeriums Baden-Württemberg. Dort erhält man sicherlich auch die erweiterten Honorartafeln. Der Link dazu lautet: http://www.rift-online.de
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04.07.2003 at 10:47 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member

Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Berechnungstabelle Baden-Württemberger Modell
Hallo Sabrina,
beachten Sie aber auch, dass die HOAI bei Überschreitung der Tafelwerte nicht mehr kraft Gesetzes gilt. Sie sind bei der Hononrargestaltung nicht mehr an die Vorschriften der HOAI gebunden. Achten Sie bei der Vertragsgestaltung genau auf die Detaiils, da es oberhalb der Tafelwerte keinen Mindest- und Höchstsatz mehr gibt.
So long
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Miky
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05.07.2003 at 06:44 Uhr |
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