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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Hoai 2002 bzw. 2009
Beitrag von Nachricht
rapita
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 26.01.2012
IP: Logged
icon Hoai 2002 bzw. 2009

liebes hoai.forum,
wir haben noch aus dem jahre 2008 einen auftrag §68 für planung tga,
mit dem hinweis: grundlage HOAI in der bei vertragsabschluß geltenden fassung,
für mein verständnis somit hoai 2002.

wir haben im Juni 2008 die vorplanung abgeschlossen und übergeben.

inzwischen ist aus der 500 m2 großen Kita eine 885 m2 große kita im Passivhausstandard geworden.
und haben die vorplanung neu erstellen müssen

Meine fragen sind, nach welcher hoai ist abzurechnen, nach hoai 2002,
oder aufgrund der wesentlichen verzögerung und aufwendigeren planung die neue hoai 2009

vielen dank für das feedback

26.01.2012 at 12:21 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Hoai 2002 bzw. 2009

Die Frage dabei dürfte sein, ob es sich um einen neuen Auftrag handelt oder nicht.

Über welche Leistungsphasen ging denn der 1. Auftrag, wie wurde er abgerechnet, was wurde für das neue Raumprogramm an Leistungsphasen angesetzt (Lph. 1+2 jeweils zu 100% oder reduziert?), wurde ein neuer Vertrag aufgesetzt oder gab es eine Vereinbarung auf Basis des alten?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

26.01.2012 at 15:33 Uhr
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rapita
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 26.01.2012
IP: Logged
icon Re: Hoai 2002 bzw. 2009

es ist ein auftrag
haben beauftragung lp 1-8 einzeln abrufbar

im jahr 2008 LP1-2 erbracht

projekt geriet ins stocken und wurde
im Dez 2011 mit geänderten grundrissen
und soll eben im Passivhaus jetzt realisiert werden. erbringen lp 1-8

26.01.2012 at 18:15 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Hoai 2002 bzw. 2009

Wenn es ein Auftrag ist und die Beauftragung vor Inkrafttreten der HOAI 2009 erfolgte, gilt für alle Leistungsphasen die alte HOAI, vgl. auch § 55 HOAI 2009 http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#55.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

26.01.2012 at 20:18 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Hoai 2002 bzw. 2009
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