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HOAI.de - Forum : Leistungsbilder außerhalb der HOAI : Abnahme /Planer in welchem Maß?
Beitrag von Nachricht
heizkessel
Level: Member
Beiträge: 28
Registriert seit: 30.06.2009
IP: Logged
icon Abnahme /Planer in welchem Maß?

Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich schon wieder eine Frage und vielleicht bekomme ich ja hier nochmal eine Antwort. Mein "Planer" führte die Abnahme im Prinzip alleine durch (in meinem Auftrag), da ich die Abnahme mit meinem TGA-Planer macht- zeitgleich. So das ich bis auf doch relativ viele Abnahmemmängel (im nachhinein) keinen Einfluss mehr habe, leider!! Trotz allem meine Frage: ich habe für viel Geld extra Schallschutztüren in einem Tagungsraum einbauen lassen. Nach nunmehr 2 1/2 Jahren stellten wir fest, das hier kein Schallschutz gewährleistet ist. Die Belegung der Räume machte dies wahrscheinlich erst durch dummen Zufall so möglich. Wir verständigten die Firma, welche die Türen einbaute, diese lehnt allerdings eine Gewährleistungsreparatur ab. Die Tür hat eine Beule und soll oben von mir in einer Höhe ca. 2,50 m mal aufgekeilt wurden sein. Daher keine Gewährleistung. Auf Nachfragen eines Sachverständigen (ohne offizielle Beauftragung) kam allerdings heraus, das der Rahmen der Tür aus dem Lot läuft (1cm nach oben- genau, da wo im Prinzip das Türblatt "raus steht". Nach dessen Aussage ist der nicht fachgerecht eingebaute Rahmen dafür verantwortlich. Nach Entdeckung dieser Tatsache haben wir alle weiteren neu eingebauten Türen (vorwiegend ebenso große Terrassentüren, wie eine komplette Glasfassade näher betrachtet und dies bei fast allen Türen ebenso festgestellt. Dabei fiel natürlich bei diesen Temperaturen auch auf, das es bei einigen Türen zieht "wie Hechtsuppe" und somit ein geforderter UG-Wert von 1,0 mit Sicherheit nicht eingehalten wurden, für den wir einen enormen Aufpreis bezahlt haben. Und hier nun meine eigentliche Frage: Hätte unser Planer den Einbau mittels einer Wasserwaage nachmessen müssen und dies somit feststellen können bzw. müssen? Leider waren wir wie gesagt nicht bei der Abnahme persönlich dabei und haben uns nur auf ihn verlassen. Wer kann dazu eine Aussage treffen. Sein Leistungsumfang beträgt alle Leistungsphasen einschl. Phase 9.
Über ein Antwort wäre ich (wir) sehr erfreut. Vielen Dank im Voraus.

07.02.2012 at 19:08 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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icon Re: Abnahme /Planer in welchem Maß?

Hallo Heizkessel,

ich sehe hier zwei verschiedenen Aspekte:

1. War der Planer überhaupt zu einer rechtsverbindlichen Abnahme bevollmächtigt (ist eigentlich originäre Bauherrenaufgabe) oder sollte er evtl. nur die fachtechnische Abnahme durchführen?
Allerdings dürfte sich auch im letzteren Fall die Beweislast umgekehrt haben, sodass wir ohnehin zu Pkt.2 kommen werden.

2. Ich gehe davon aus, dass der Zeitraum der LP9 noch läuft und es sich daher um klassische Gewährleistungsmängel handelt. Hierum hat sich der Planer zu kümmern!
Oder behauptet er, es lägen keine Mängel vor?

Viele Grüße
bento

07.02.2012 at 20:24 Uhr
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heizkessel
Level: Member
Beiträge: 28
Registriert seit: 30.06.2009
IP: Logged
icon Re: Abnahme /Planer in welchem Maß?

Hallo Bento, die Sache ist wahrscheinlich wirklich egal (Punkt 1). Wir wurden gar nicht über diesen Unterschied aufgeklärt. Im "Eifer des Gefechts", ob dies nun vorsätzlich durch Planer und befreundeten Berater so inszeniert wurde oder nicht, hieß es nur, es sei alles so weit in Ordnung, eine Liste von Beanstandungen wäre erstellt (habe ich auch zur Kenntnis genommen) und alles weitere wäre ok. Es fehle nun nur noch die Unterschrift des Bauherrn. Der Planer hat die Abnahme mit Berater und Bauleiter des Unternehmers durchgeführt, der Bauleiter hat protokolliert und unterschrieben und eben ich. Eine Unterschrift des Planers, der die Mängel eben festgestellt hat, ist nicht vorhanden.

Erfahrungen zeigen, dass er sich in Sachen Mangelverfolgung vorsichtig formuliert, eher neutral verhält. Aus meiner Sicht allerdings mehr die Seite des Unternehmers vertritt bzw. sich äußerst ungeschickt anstellt, was Argumentationen und Verhandlungen angeht. (Mutwillig? oder nicht?) LP 9 läuft noch ungefähr 2 Jahre.

Wenn die Vermutung sich bestätigt, dass die Rahmen schief eingebaut sind, (Toleranzen?) ist ja stark davon auszugehen, dass der Mangel bereits bei der Abnahme vorhanden war - nur eben nicht bemerkt wurde. Ist es denn ein Problem, dass dieser Mangel erst jetzt aufgefallen ist?

07.02.2012 at 21:03 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Re: Abnahme /Planer in welchem Maß?

quote:
heizkessel wrote:
Wenn die Vermutung sich bestätigt, dass die Rahmen schief eingebaut sind, (Toleranzen?) ist ja stark davon auszugehen, dass der Mangel bereits bei der Abnahme vorhanden war - nur eben nicht bemerkt wurde. Ist es denn ein Problem, dass dieser Mangel erst jetzt aufgefallen ist?

Bei einer Abnahme können nur sichtbare Mängel festgestellt werden. (Diese sollten dann allerdings auch als Mangel in der Abnahmeniederschrift aufgeführt werden.) Wenn sich später weitere Mängel ergeben, dann sind sie eben im Rahmen der Gewährleistungsverfolgung abzuarbeiten. Dafür gibt es die Mängelanspruchsfrist!

Nun kann man sich natürlich den Fall vorstellen, dass die Firma argumentiert, die windschiefen Türen wären zum Zeitpunkt der Abnahme deutlich sichtbar gewesen und da dieser Zustand nicht gerügt wurde, wäre er auch nicht als mängelbehaftet anzusehen.

Dazu kann ich nur Folgendes sagen:

1. Da die Firma offenbar schon behauptet hat, der Bauherr hätte nachträglich den Zustand mit einem Keil herbeigeführt (oder habe ich das falsch verstanden?), könnte sie nicht gleichzeitig behaupten, es hätte schon immer so ausgesehen.

2. Wenn die verzogenen Rahmen tatsächlich zum Abnahmezeitpunkt bekannt gewesen sind und dennoch nicht als Mangel gerügt wurden, dann hätte der Planer ein Haftungsproblem.

Letztendlich wird aber wohl ein neutraler Gutachter darüber entscheiden müssen, ob Mängel vorliegen.
In der gegenwärtigen Situation wird der Planer eher auf der Seite der Firma stehen als auf der Bauherrenseite, denn die Schlechtleistung der Firma (schiefe Zargen) wird gleichzeitig ihm zum Vorwurf gemacht (mangelhafte Objektüberwachung). Da steht der Bauherr schnell allein auf weiter Flur und benötigt externe Hilfe, so traurig das auch ist.

Viele Grüße
bento
07.02.2012 at 22:06 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Abnahme /Planer in welchem Maß?

Ja-------- die Abnahme. Was steht denn in Ihrem Bauvertrag über die Abnahmen ? Die Abnahme ist eine Grundleistung bei der Objektüberwachung. Man teilt in technische und rechtsgeschäftliche Abnahmen. Bei der technischen Abnahme handelt es sich um Abnahmen zur Fortführung des Bauvorhabens - z.B. Druckprüfung von Leitungen, bevor die Wände verkleidet oder verputzt werden. Eine rechtsgeschäftliche Abnahme hat schwerwiegendere Folgen:
a) der AN hat einen Zahlungsanspruch
b) die Gewährleistungsfrist beginnt zu laufen
c) die Beweislast für Mängel liegt bei Ihnen

Nun haben Sie Schallschutzmängel festgestellt, weil die Tür schief in den Angeln sitzt- mal salopp gesagt. Ich sage Ihnen aber, dass muß nicht nur an der Tür (Zarge und Türblatt) liegen-auch Fehler im Mauerwerk, im Estrich, im Deckenauflager können zu einer erhöhten Schallübertragung beitragen.
Damit die Ursache auch ganz klar wird und damit auch die Haftungsfrage zu beantworten ist, brauchen Sie ein Schallschutzgutachten. Denn Sie sind in der Beweispflicht und es kann ja auch gut und gerne sein, der Planer hat schon im Projekt Schallschutzvorgaben nicht umgesetzt und bei der Überwachung auch noch verschlampt.
Wenn es durch die großen Terrassentüren zieht wie Hechtsuppe, bestehen m.E. nach Fehler beim EInbau. Es gibt die sog. RAL-Montage, nachdem die Fenster in die verputzten (!) Leibungen einzusetzen und in 2 Ebenen zu verkleben sind - außen winddicht, innen luftdicht. Dann zieht es auch nicht mehr.
Also schauen Sie bitte in Ihren Bauvertrag nd in das Leistungsverzeichnis, was Sie vereinbart haben. Eine zerstörungsfreie Prüfung der Anschlüsse kann man bei diesen Tempraturen ideal mit einer Thermokamera vornehmen lassen.
Aber auch das ist ein Fall für einen Gutachter und für das Forum hier eher nicht geeignet, denn keiner hier kann Ihre Verträge, Pläne, Ausschreibungen und die Planung/Ausführung prüfen. Die IHK hat ein großes Portfolio Sachverständige-dort sind Sie richtig !
Corinna Zeh

08.02.2012 at 17:11 Uhr
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