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MaSche
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 02.07.2003
IP: Logged
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Honorarhöhe gerechtfertigt?
Es handelt sich um einen raumbildenden Ausbau (Nutzungsänderung). Honorarzone III, anrechenbare Kosten ca. 80000.
Es wurden keinerlei Änderungen an der Statik vorgenommen. Die Arbeit der Architektin beschränkte sich auf Erstellung der Pläne sowie Ausfüllen der Nutzungsänderung zur Einreichung bei den Behörden. Den Content der Planung haben wir als Bauherren in voller Eigenleistung erbracht.
Kann die Architektin für das bloße Zeichnen von Grundrissen und Schnitten sowie das Ausfüllen eines Antrages auf Nutzungsänderung nun ca. 6000€ Honorar verlangen??
Bitte um schnelle Antwort
MaSche >
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02.07.2003 at 12:10 Uhr |
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SiDu
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 18.09.2004
IP: Logged
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Re: Honorarhöhe gerechtfertigt?
quote: MaSche wrote:
Es handelt sich um einen raumbildenden Ausbau (Nutzungsänderung). Honorarzone III, anrechenbare Kosten ca. 80000.
Es wurden keinerlei Änderungen an der Statik vorgenommen. Die Arbeit der Architektin beschränkte sich auf Erstellung der Pläne sowie Ausfüllen der Nutzungsänderung zur Einreichung bei den Behörden. Den Content der Planung haben wir als Bauherren in voller Eigenleistung erbracht.
Kann die Architektin für das bloße Zeichnen von Grundrissen und Schnitten sowie das Ausfüllen eines Antrages auf Nutzungsänderung nun ca. 6000€ Honorar verlangen??
Bitte um schnelle Antwort
MaSche >
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18.09.2004 at 09:11 Uhr |
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