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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Bindungswirkung Schlusszahlung
Beitrag von Nachricht
Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
icon Bindungswirkung Schlusszahlung

Liebe Forumsteilnehmer,

kann sich der Auftragnehmer bei durch den Auftraggeber bezahlter Honorarschlussrechnung darauf berufen, dass die Leistungen nach HOAI als erbracht anerkannt wurden?

Oder wäre es möglich, falls nach der bezahlten Schlussrechnung festgestellt wird, dass z.B. die Dokumentation der beauftragten und bezahlten LPH 9 fehlt, diese noch nachzufordern? Wenn ja, wie lange?

Welche Rechtsgrundlage käme zum Tragen?

Ich kann in meinem HOAI-Kommentar bzw. im Internet dazu nichts finden, vertrete aber die Auffassung, dass eine bezahlte Schlussrechnung als Anerkenntnis der erbrachten Leistung zu werten ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Mitglied

27.02.2012 at 10:43 Uhr
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