consultants01
Level: Gast
IP: Logged
|
Anwendung der Hoai bei Auslandsprojkt
Sehr geehrte Berater,
Wir haben folgende Umstände, für die ich gerne Ihre Meinung abfragen möchte.
Wir also Deutsches Architekturbüro (GmbH) haben auf der Basis eines einfachen Angebotes, das vom auslandischem Auftraggeber (aus Asian) freigegeben wurde, Generalplaner Leistungen für sein Projekt im Ausland, aus Deutschland erbracht. Es wurde nicht auf die Hoai im Angebot hingewiesen also können wir auch nicht nachweisen, dass wir Hoai zur Abrechnung der Leistung vereinbart haben.
Darauf hin hat er die Leistung nicht vollständig bezahlt und wir haben ihn im Ausland -in seinem Land- auf Festellung der Leistung durch experten, um den restlichen Honorar von ihm zu erhalten, verklagt. Die Klage ist noch am laufen und Termine stehen an.
Überraschend verklagte er in Deutschland auf Bereicherung und möchte die bereits bezahlten Honorare zurück haben mit der Begründung: Leistung war nicht vollständig bzw. Abgabe erfolgte nicht. Ganz unabhängig davon wer nun Recht hat, möchte ich folgendes erläutern:
Wir müssen jetzt seine Klage in Deutschland erwidern. Die richtige Strategie ist mit Berücksichtigung folgender Annahmen- jetzt abgefragt:
1. Unser Angebot, das er frei gegeben hat war viel niedriger als die Ansätze der Hoai. Es wäre für uns also von Kommerzieller höchster Interesse, wenn wir irgendwie aber sicher die Abrechnung der Leistung nun nach Hoai machen könnten.
2. Dagegen spricht, dass bereits ein Verfahren im Ausland zum selben Thema läuft, und ich weiß nicht ob ich das Gericht hier einfach darauf hinweisen sollte und damit versuche die Klage hier einzustellen, oder besser deutsches Recht verlangen anzuwenden, gegenklage einzureichen, und eine Abrechnung nach Hoai zu verlangen.
Der Knackpunkt ist also könnte ich nach Hoai abrechnen oder nicht? Und wenn ja nach welchen sicheren Regeln ?
Danke für Ihren Input.
|