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HOAI.de - Forum : Leistungsbilder außerhalb der HOAI : pauschalhonorar
anforderungen an pauschalhonorar
pauschalhonorar
zusätzliche leistungen
Beitrag von Nachricht
altenfeld
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 21.03.2012
IP: Logged
icon pauschalhonorar

für den anbau an ein wohnhaus habe ich bei einem architekten eine energieberatung in auftrag gegeben. grundlage war ein angebot mit leistungsbeschreibung und voraussichtlichem zeitaufwand (27 stunden). ich habe darauf hin per email den auftrag zu einem pauschalhonorar in der angegebenen höhe erteilt. nach einer vorstellung seiner arbeit sind nacharbeiten notwendig geworden, damit seine leistungen auf unser bauvorhaben passen. in dem gespräch wurde von zusätzlichem aufwand und eine kostenerhöhung nicht gesprochen. die nacharbeiten sind erbracht worden. dir rechnung die jetzt ausgestellt worden ist geht aber von 37 stunden aus. jetzt streiten wir uns über die differenz von rd. 800 euro. in meinen augen gilt das schriftlich angebotene und von mir bestätigte honorar. zusätzliche leistungen, über die leistungsbeschreibung seines angebots sind nicht erbracht worden. wer hat recht?

21.03.2012 at 16:53 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: pauschalhonorar

Bei einem Pauschalhonorar müsste der Planer erläutern, welche Leistungen über seine angebotenen hinaus erforderlich wurden und wieso er diese nicht beim Angebot erkannt ud eingerechnet hat bzw. sich Ihren Segen während der Leistungserbringung für zusätzlich zu vergütende Zeitaufwendungen eingeholt hat.

Sie haben aber wohl eine Vergütung nach tatsächlichem Zeitaufwand vereinbart (wie lautet denn die genaue Formulierung, auch zu evtl. Mehraufwand oder zu den abzurechnenden Stunden?).

Nacharbeiten wegen Schlechtleistung müssen Sie sicher nicht vergüten. Auf der anderen Seite waren die 27 Stunden jedoch eine ungefähre Abschätzung und können sich natürlich nach näherer Kenntnis der Dinge ändern. Dazu müsste der Planer bei den einzelnen Positionen seines ursprünglichen Zeitansatzes angeben, warum bei welcher Position Mehraufwand erforderlich wurde.

Ohne eine solche Klärung hat man nur schwer eine Basis für eine Einigung. Die Klärung dieser Sachfrage sollte deshalb m.E. zuerst einmal erfolgen.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

21.03.2012 at 18:11 Uhr
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