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JuMayr
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HOAI bei Fertighausüberwachung
Hallo zusammen.
Mal eine Frage: Beim Bau eines Fertighauses wird ein "externer" Architekt mit der Planung des Hauses und der anschliesenden Bauüberwachung beauftragt.
Für die Planung mit den folgenden Umplanungen wurden ca. 4000 Euro in Rechnung gestellt. Nun kam eine neue Abschlagsrechnung über die Planung der Außenanlagen über erneut 4.600 Euro. SInd diese Beträge bei einem Einfamilienhaus normal? Hätte ich vorher mit den Architekten verhandeln müssen?
Bin für jeden Tipp dankbar.
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20.07.2003 at 12:05 Uhr |
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Ebel
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Beiträge: 46
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Re: HOAI bei Fertighausüberwachung
Die Rechnungen richten sich nach der HOAI (Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure). Nach der HOAI richten sich die Honorare nach den Kosten des zu planenden und bauenden Objekts. Dafür sind in der HOAI Tabellen enthalten, die immer einen von bis Spielraum lassen.
Nun sollte eigentlich der Planer mit Ihnen vorher sprechen, welcher Aufwand Ihnen vorschwebt und ob das so kompliziert ist, daß er zum max-Satz greifen muß.
Und nach Fertigstellung eine prüfbare Rechnung auf der Basis des Vereinbarten übergeben.
Wenn er die Leistung erbracht hat ist das Honorar weitgehend fällig, auch wenn nur eine knappe mündliche Beauftragung erfolgt ist. Die Rechnung muß trotzdem prüfbar sein und darf nur die Mindestsätze in Ansatz bringen.
Aber nur meine Meinung, keine Rechtsberatung, die machen RA.
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20.07.2003 at 18:53 Uhr |
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Ebel
Level: Sr. Member
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Re: HOAI bei Fertighausüberwachung
Noch eine Ergänzung: der Architekt ist offensichtlich der Fertighausfirma "verpflichtet" und nicht Ihnen. Leider zeigt die Erfahrung, daß oft ein Bauleiter, der nicht Ihnen, sondern jemand anderm verpflichtet ist, im Zweifelsfall nicht Ihre Interessen (obwohl er nach HOAI und Urteilen dazu verpflichtet wäre) vertritt. Und zum Schluß kostet diese Tatsache oft die Bauherren viel Geld. Suchen Sie sich also noch einen Fachmann, der nur Ihre Interessen vertritt - das Geld für diesen Fachmann ist in der Regel gut angelegt!!
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20.07.2003 at 19:02 Uhr |
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Christian Wolz
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Re: HOAI bei Fertighausüberwachung
1. Das Honorar für die Plaung der Außenanlagen ist erst ab anrechenbaren Kosten > 7.500 Euro getrennt zu ermitteln, ansonsten sind die Kosten der Außenanlagen zu den Baukosten hinzuzunehmen (§ 18 HOAI).
2. Eine Honorarrechnung in Höhe von 4.600,- Euro (brutto) bedeutet bei Beauftragung aller Leistungsphasen (1 - 9) für die Freianlagen in Honorarzone III, Mindestsatz, anrechenbare Kosten der Freianlagen im Bereich von ca. 22.000,- Euro. Da es sich nur um eine AZ handelt, müssten die anrechenbaren Kosten also noch höher liegen.
3. Auch eine AZ muss dem Anspruch der Prüffähigkeit standhalten. Ihr Architekt muss der AZ also mindestens eine Kostenberechnung nach DIN 276 in der Form von 1981 als Grundlage seiner Honorarermittlung beifügen. Auch muss er die Honorarzone und den Honorarsatz (Mindestsatz, wenn nichts anderes vereinbart!) darlegen.
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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21.07.2003 at 06:29 Uhr |
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Ebel
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Re: HOAI bei Fertighausüberwachung
Mit der Abkürzung AZ wird der Fragesteller nixhts anfangen können.
Sind überhaupt Außenanlagen beauftragt? Oder sind da nur die Planung der Abwasserleitungen usw. gemeint?
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21.07.2003 at 06:44 Uhr |
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Christian Wolz
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Re: HOAI bei Fertighausüberwachung
Zur Erläuterung:
AZ = Abschlagszahlung
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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21.07.2003 at 08:03 Uhr |
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JuMayr
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Re: HOAI bei Fertighausüberwachung
Hallo,
vielen Dank schonmal für die Antworten.
Bzgl. der Frage, ob der Architekt für die Außenanlagen beauftragt wurde kann ich nur folgendes sagen:
Eine explizite Beauftragung wurde nicht erteilt. Bisher war auch nie die Rede von irgendwelchen Phasen.
Wohl aber wurde der Architekt beauftragt die Erdarbeiten für das Haus auszuschreiben und er hat auch bei der Vergabe wesentlich mitgewirkt.
Gelegentlich wurde er auch von uns befragt, wie er bestimmte Stellen im Außenbereich lösen würde. Wenn daraus eine Beauftrag abgeleitet werden kann, dann haben wir ihn damit wohl beauftragt.
so long
Jürgen
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21.07.2003 at 17:26 Uhr |
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Ebel
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Re: HOAI bei Fertighausüberwachung
Das kommt mir etwas weit hergeholt vor. Die Erdarbeiten zum Haus gehören zu seinem Grundauftrag und die Fragen dürften wohl keine Beauftragung sein.
Seine Rechnung muß prüffähig sein - also prüfen Sie. Damit eine Rechnung prüffähig ist, muß sie in der Regel auf die Kenntnisse des Prüfenden abgestellt sein. Wenn Sie die Rechnung nicht verstehen, müßte Sie Ihnen vom Planer erklärt werden - und dann vergleichen Sie mit Ihren Gesprächen.
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21.07.2003 at 18:13 Uhr |
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JuMayr
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Re: HOAI bei Fertighausüberwachung
Super.. vielen Dank.
Das war auch die Überlegung die ich hatte.
Durch das Thema Fertighaus ist das ganze auch ein wenig verzwickter geworden. Wir haben mit dem Architekten einen Plan gemacht. Diesen haben wir dann auch bezahlt. Kurz später haben wir erfahren, dass im Hauspreis bereits 2000 Euronen für den Architekten eingeplant waren. Diese wurden dann auch von der Firma an den Architekten gezahlt.
Danach betrug unser Guthaben also 2000 Euro.
Daraufhin erfolgen zwei Umplanungen (jeweils mit Planeinreichung beim Bauamt).
Eine der Umplanungen wurde auf Anregung des Architekten gemacht der meinte, dass man das bestehende Sichtdreieck verkleinern könnte um dann mit dem Haus 2 Meter weiter in eine Richtung zu rutschen. In unseren Besprechungen haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass wir unbedingt im Freistellungsverfahren bleiben müssen (wg. streitsüchtigen Nachbarn).
Kurzum. Die Planung mit der 2 Meter verschiebung musste wieder rückgängig gemacht werden.
In der ersten der beiden Zusatzplanungen haben wir dann auch unser Dachgeschoß im Rahmen einer Wohnraumerweiterung untergebracht.
Fakt ist, dass für die erste Planänderung 1000 Euro und für die zweite nochmal 450 Euro in Rechnung gestellt wurden.
Meines erachtens dürfte lediglich die erste Rechnung i.H.v. 550 Euro gestellt werden. 2 x 450 Euro beruhen ja schließlich auf dem "Fehler" des Architekten.
Bezgl. der Außenanlagen wurden tatsächlich 50 % der Phasen 1 - 9 in Rechnung gestellt. Allerdings ist mir schleierhaft weshalb ich für die Außenplanung einen Genehmigungsplan erstellen muss.
Die Phasen 1 - 4 sind hier doch vollkommen überflüssig, oder täusche ich mich da?
so long
Jürgen
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21.07.2003 at 18:36 Uhr |
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Ebel
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Re: HOAI bei Fertighausüberwachung
Die Honorare sind nur fällig, wenn der Erfolg eintritt. Wenn allerdings geplant werden soll, auch wenn Sie von Anfang an auf einen möglichen Mißerfolg in Kauf genommen haben, dann ist da Honorar auch fällig. Allerdings hatten Sie sich gerade gegen die Planung ausgesprochen.
Und ist die Planung der Außenanlagen so beauftragt in der Kostenhöhe?
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21.07.2003 at 19:06 Uhr |
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JuMayr
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Re: HOAI bei Fertighausüberwachung
Das ist genau der Punkt:
Ich bin mir nicht sicher, ob es beauftragt wurde. Bisher und hoffentlich auch in Zukunft hatten (haben) wir ein ausgezeichnetes Verhältnis zum Architekten. Über explizite Beauftragung wurde noch nie gesprochen (mit Ausnahme der Ausschreibung und der Vergabe).
Für mich hatte das alles den Eindruck, als wäre das Bestandteil der bereits erbrachten planerischen Leistungen.
so long
Jürgen
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21.07.2003 at 19:40 Uhr |
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