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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Schlussrechnung bei Vertragsauflösung durch Architekten
Beitrag von Nachricht
KT2012
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 26.03.2012
IP: Logged
icon Schlussrechnung bei Vertragsauflösung durch Architekten

Hallo, wir haben ein Problem mit unserem Architekten:
Mitten in der Phase 4 kam unser Architekt zu dem Ergebnis, dass er die BErteuung des Baues zeitlich nicht schafft und dass wir einen anderen Bauleiter beauftragen sollten. Mit den Werkplänen wurde bereits begonnen, diese wurden aber noch nicht fertig gestellt. Nun haben wir einen Bauleiter gefunden, der jedoch nicht mit den alten Plänen weiter arbeiten kann, sondern die Pläne neu erstellen muss.
Kann uns der alte Architekt die Phase 5 anteilig berechnen, obwohl die Vertragsauflösung durch seinen Wunsch passiert und wir die Teilergebnisse nicht verwenden können?
Vielen Dank für eine Antwort

26.03.2012 at 23:11 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Schlussrechnung bei Vertragsauflösung durch Architekten

Frage an den alten Architekten: kann und will er die Lph. 5 vollständig erbringen, einschl. der Teilleistung e) "Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung" ?

Falls ja, bitten Sie den neuen Bauleiter nach Vorlage der aus Sicht des alten Architekten zunächst einmal als vollständig bezeichneten Ausführungsunterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen (wobei manche Ungereimtheiten erst bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen oder während der Bauausführung auftreten dürften). Der alte Architelkt sollte dann Fehler korrigieren und fehlende Details nachreichen, natürlich alles immer so rechtzeitig, dass die Baustelle nicht stillsteht. Das kann auch mal bedeuten, zu einem Baustellentermin zu kommen, um sich die Sachverhalte zur Erstellung noch benötigter Detailzeichnungen selbst anzuschauen.

Falls nein, können Sie die angefangene Ausführungsplanung evtl. als nicht verwertbar deklarieren, da Ihnen nicht zuzumuten ist, Lph. 5 mehr als ein mal zu vergüten.

Als dritte Lösung - falls der alte Architekt bereits Lph. 5-8 in Auftrag hat - könnten Sie diesen auch auffordern, selbst einen Subunternehmer zu organisieren, von seinem Honorar zu bezahlen und in der vollen Verantwortung für die Fertigstellung des übernommenen Auftrags zu bleiben. Es wäre nicht der erste Fall, bei dem ein Planer seinen ersten Mitarbeiter bekommt wegen der vielen Arbeit...

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

27.03.2012 at 07:38 Uhr
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