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KT2012
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 26.03.2012
IP: Logged
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Honorar für 2 Bauanträge
Hallo,
ich habe eine Frage zur Abrechnung der Phasen 1-4:
Unser Architekt hat einen ersten Bauantrag gestellt, der laut Bauamt nicht genehmigungsfähig ist. Der Architekt hat darauf die Pläne so abgeändert, dass sie den Wünschen des Bauamtes entsprachen. Da wir der Meinung waren, dass wir im Rahmen des Bebauungsplanes uns befinden, haben wir uns beim Rechtsanwalt beraten lassen. Dieser hat uns geraten die neuen Pläne nichts als Änderung des Bauantrages einzureichen, sondern als 2. Bauantrag laufen zu lassen.
Obwohl der 1. Bauantrag noch immer nicht genehmigt ist und wir sogar vom Bauamt eine Ablehnung haben hat uns der Architekt nun zusätzliches Honorar für den 2. Bauantrag in Rechnung gestellt. SInd 2 Bauanträge honorarfähig, obwohl es sich um vom Bauamt gewünschte Anpassungen hält und die erste Version nicht genehmigt wurde?
Vielen Dank für eine Antwort
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26.03.2012 at 23:17 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Honorar für 2 Bauanträge
Wenn der Planer die Lph. 3 in Auftrag hatte und dabei die in der HOAI genannten Leistungen erbringen sollte, möge er Ihnen doch nachweisen, wie die Grundleistung e) "Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit " erbracht wurde und welche Ergebnis sie hatte sowie, welcher Art die gewünschten Änderungen im Genehmigungsverfahren waren und wieso diese vorher nicht bekannt waren. Nur wenn die Wünsche des Bauamtes nachweisbar (und am besten vom Bauamt an Sie auch bestätigt) erst während des Genehmigunsgverfahrens benannt wurden, dürfte die 2. Fassung als nicht vom Planer zu vertreten einzustufen sein mit der Folge, dass Sie Mehrhonorar zu zahlen hätten. Ob das dann allerdings eine ganze Lph. 4 sein muss, steht auf einem anderen Blatt, vgl. auch http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1211&page=0#6445
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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27.03.2012 at 07:29 Uhr |
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