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haul
Level: Jr. Member
Beiträge: 10
Registriert seit: 16.01.2012
IP: Logged
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Kostenberechnung nicht im Leistungsumfang des Architekten
Hallo,
ein Architekt soll mit den Leistungsphasen 6-8 beautragt werden, eine Kostenberechnung, die ja alleinige Abrechnungsgrundlage nach HOAI 2009 ist, muss er also nicht erstellen. Sein Angebot basiert auf einer Kostenschätzung, die er vom AG bekommen hat. Auf welcher Grundlage wird abgerechnet? Wie nehme ich das korrekt in den Vertrag auf?
Danke für Ihre Antwort schon im Voraus!!
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29.03.2012 at 12:03 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Kostenberechnung nicht im Leistungsumfang des Architekten
Solange eine Kostenberechnung nicht vorliegt, wird auf Basis der Kostenschätzung abgerechnet (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 HOAI).
Wichtiger scheint mir die Frage, ob denn der Rest der Lph. 3 und die Lph. 4 und 5 vollständig erbracht wurden, auf denen der Erbringer der Lph. 6-8 aufbauen kann. Und ob die Prüfung der vorliegenden Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit diesem neuen Beteiligten angemessen vergütet wird (§ 8 Abs. 2 Satz 2 und 3 HOAI).
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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29.03.2012 at 16:00 Uhr |
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