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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Abrechnung nun doch nach HOAI
Beitrag von Nachricht
mac_d
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 10.09.2007
IP: Logged
icon Abrechnung nun doch nach HOAI

Hallo,

es war ein Pauschalpreis vereinbart (schriftlich) der jetzt wohl unterhalb der HOAI liegt.
Nun gibt es noch ein paar offene Punkte bzgl. Schlußabnahme und ich werde vorerst den Schlußbetrag einbehalten.
Jetzt hab ich einen Drohbrief erhalten, wenn ich nicht sofort zahle wird er nach HOAI abrechnen. Was nun?

Gruß

02.04.2012 at 12:26 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Abrechnung nun doch nach HOAI

Leistung und Honorierung sind zunächst getrennt zu betrachten.

Fällig ist das Honorar nach erbrachter Leistung und vorgelegter Schlussrechnung. Wenn Abnahmen noch nicht erbracht sind, ist Lph. 8 wohl noch nicht zu Ende gebracht.

Mindesthonorare nach HOAI sind in D gesetzlich verordnet und gelten für jeden wie beispielsweise die Straßenverkehrsordnung. Wenn Sie eine Pauschale vereinbart haben, die ausweislilch der zu erbringenden Leistungen eindeutig unterhalb dieser Mindesthonorare in der zutreffenden Honorarzone liegt, ist es in der überwiegenden Anzahl der Fälle rechtens, nach HOAI-Mindestsätzen abzurechnen. Hierzu gibt es sehr wenige Ausnahmen. Sie sind u.a. davon bestimmt, ob Sie bei Vertragsschluss von der Mindestsatzunterschreitung wussten oder icht, sich auf die Zahlung des Betrages fest eingerichtet haben (d.h. nicht mehr zahlen können), ob der Planer häufig für Sie arbeitet oder ob Sie in engem Verwandschaftsverhältnis stehen.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

05.04.2012 at 03:36 Uhr
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